Rechtsberatung durch Studierende
Im Rahmen der studentischen Rechtsberatung helfen Ihnen
fortgeschrittene Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaft unter Anleitung von Juristen mit der Befähigung zum Richteramt bei Ihren rechtlichen Problemen.
Behandelt werden alle Fälle mit einem Umfang von bis zu 700 €, soweit sie nach einer Vorprüfung zur Bearbeitung als geeignet erachtet werden.
Eine Vergütung darf für diese Beratung nicht gezahlt werden. Eine Haftung besteht nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Falschberatung. Näheres entnehmen Sie der
Liste häufig gestellter Fragen.


