Lehrveranstaltungen
Die Materialien zu den Lehrveranstaltungen von Prof. Dr. Feuerborn und den sonstigen Angehörigen des Lehrstuhlteams finden Sie im
Studierendenportal.
Lehrveranstaltungen im laufenden Semester
Prof. Dr. Andreas Feuerborn
Arbeitsrecht
Die Veranstaltung richtet sich an die Studierenden in der Examensvorbereitung. Sie dient der Wiederholung und Vertiefung des examensrelevanten Pflichtfachstoffes aus dem Bereich des Individualarbeitsrechts.
Ergänzend wird voraussichtlich Herr Rechtsanwalt Dr. Heinrich Klosterkemper wieder an einigen Terminen dienstags von 18.00 – 20.00 Uhr eine ergänzende Veranstaltung mit dem Titel „Brennpunkte im Arbeitsrecht“ anbieten. Wie bereits in den vergangenen Semestern werden aktuelle arbeitsrechtliche Fragestellungen aus der Sicht der rechtsberatenden Praxis beleuchtet. Geplant sind weitere Einzelveranstaltungen von arbeitsrechtlichen Praktikerinnen und Praktikern, Die genauen Termine und Inhalte der Veranstaltungen werden rechtzeitig im Internet bekannt gegeben.
- Mittwoch, 12:30 - 14:00 (wöchentlich, 27.06.2012 - 11.07.2012) - 2491.01.22
- Donnerstag, 10:30 - 12:00 (wöchentlich, 28.06.2012 - 05.07.2012) - 2491.01.22
Prof. Dr. Andreas Feuerborn
Bürgerliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler
Die Vorlesung bietet einen systematischen Überblick über das Bürgerliche Recht. Schwerpunkte sind die Regelungen der ersten drei Bücher des BGB (Allgemeiner Teil, Schuldrecht und Sachenrecht). Zugleich wird die Technik der Lösung juristischer Fälle vermittelt, die in den vorlesungsbegleitenden Arbeitsgemeinschaften in kleineren Gruppen vertieft wird.
Inhalt der Veranstaltung:
- Begriff des Bürgerlichen Rechts
- Rechtsobjekte und Rechtssubjekte
- Willenserklärung, Rechtsgeschäft und Vertrag
- Abschluss von Verträgen
- Stellvertretung
- Schuldverhältnisse
- Leistungsstörungen im Schuldverhältnis
- Kaufrecht
- Überblick zu sonstigen wirtschaftstypischen Schuldverhältnissen
- Unerlaubte Handlungen
- Gefährdungshaftung
- Übereignung von beweglichen Sachen und Grundstücken sowie Sicherungsrechte
Prof. Dr. Andreas Feuerborn
Deutsch-französisches Austauschseminar
Das Seminar ist Bestandteil des integrierten deutsch-französischen Aufbaustudienkurses (Master intégré) und richtet sich an die Studierenden des zweiten Jahres dieses Aufbaustudienkurses. Es dient der Vorbereitung auf die Verfassung der Schwerpunktbereichshausarbeit mit arbeits- und gesellschaftsrechtlichen Themen.
Prof. Dr. Andreas Feuerborn
Deutsches und Internationales Arbeitsrecht
Die Vorlesung im Grundmodul des Schwerpunktbereichs 3 „Arbeit und Unternehmen" baut auf dem Stoff der Vorlesung zum Arbeitsrecht auf und vertieft ihn. Dabei geht es zum einen um die Einflüsse, die das Internationale Arbeitsrecht im weiteren Sinne - das sog. Arbeitsvölkerrecht - auf das nationale deutsche Arbeitsrecht hat. Besondere Bedeutung kommt dem Europäischen Unionsrecht zu, auf dem viele Regelungen der nationalen Arbeitsrechtsordnungen beruhen und das, in seiner Ausgestaltung durch die EuGH-Rechtsprechung, zur Auslegung der deutschen Regelungen heranzuziehen ist. Als Beispiele seien nur das Verbot der geschlechtsspezifischen Entgeltdiskriminierung in Art. 157 AEUV und in den dazu erlassenen Richtlinien sowie die Richtlinie zum Betriebsübergang genannt. Zum anderen behandelt die Vorlesung das Internationale Arbeitsrecht im engeren Sinne, das Arbeits-Kolli¬sionsrecht. Es regelt, ob das deutsche oder ein ausländisches Arbeitsrecht auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsbezug Anwendung findet.
- Donnerstag, 18:30 - 20:00 (wöchentlich, 05.04.2012 - 12.07.2012) - 2491.01.22
Prof. Dr. Andreas Feuerborn
Prof. Dr. Andreas Feuerborn
Recht I (Modul BR01- Kurs 1)
- Montag, 16:30 - 18:00 (wöchentlich, 16.04.2012 - 09.07.2012) - 2511.HS 5B (Z 218)
- Montag, 18:30 - 20:00 (Einzeltermin, 23.04.2012 - 23.04.2012) - 2511.HS 5B (Z 218)
Prof. Dr. Andreas Feuerborn
SB-Kolloquium zum Arbeitsrecht
Die Lehrveranstaltung gehört zum Grundmodul des Schwerpunktbereichs 3 „Arbeit und Unternehmen". Sie hat das Ziel, die Studierenden mit der Analyse höchstrichterlicher Entscheidungen im Arbeitsrecht vertraut zu machen. Inhaltlich vermittelt sie einen Überblick über aktuelle arbeitsrechtliche Problemstellungen. In methodischer Hinsicht vertieft sie die Fähigkeiten, die zur Abfassung einer schriftlichen juristischen Arbeit und zum Halten eines Kurzreferates erforderlich sind, und bereitet damit auch auf die häusliche Arbeit und die mündliche Prüfung vor.
Dieses Kolloquium wird voraussichtlich von verschiedenen Fachanwälten/innen für Arbeitsrecht gehalten. In der Einführungsveranstaltung zu Semesterbeginn wird den Studierenden erläutert, wie arbeitsgerichtliche Entscheidungen aufgebaut und in welchen Schritten sie zu analysieren sind. Außerdem erhalten die Studierenden je eine Entscheidung des BAG oder eines LAG, zu der eine ca. 8 - 10-seitige Besprechung anzufertigen ist. Diese schriftlichen Entscheidungsbesprechungen sind 14 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung in der zweiten Semesterhälfte abzugeben, in welcher die Studierenden je einen 10-minütigen Kurzvortrag halten und sich der Diskussion stellen. Als Feedback werden die Arbeiten und Referate bewertet; diese Benotungen dienen nur der eigenen Orientierung der Studierenden.
- Mittwoch, 18:30 - 20:00 (wöchentlich, 04.04.2012 - 11.07.2012) - 2491.01.63



