Promotionsanfragen

Als Doktorand wird grundsätzlich nur angenommen, wer über mindestens ein vollbefriedigendes juristisches Staatsexamen verfügt (9,0 Punkte).

Anfragen können Sie grundsätzlich per Brief an die Postanschrift des Lehrstuhls richten.

Die Anfrage soll eine kurzen akademischen / beruflichen Lebenslauf und die Ergebnisse der Staatsexamina enthalten. Vor allem sind schon bei der Anfrage Arbeitsthemen / Problemstellungen zu nennen, die der Bewerber als Dissertation bearbeiten will.

Abgeschlossene Dissertationen

  • Gerdemann, Anna (18.05.2010), Die Verwertbarkeit von Zeugenaussagen bei Beeinträchtigungen des Rechts des Beschuldigten auf konfrontative Befragung von Belastungszeugen
  • Freitag, Daniela (09.06.2009), Ärztlicher und zahnärztlicher Abrechnungsbetrug im deutschen Gesundheitswesen
  • Baumanns, Silke (12.04.2011), Der Beschleunigungsgrundsatz im Strafverfahren
  • Möller, Tina (04.08.2009), Die medizinische Indikation lebenserhaltender Maßnahmen
  • Freitag, Daniela (09.06.2009), Ärztlicher und zahnärztlicher Abrechnungsbetrug im deutschen Gesundheitswesen
  • Lotz, Henning (24.06.2008), Das „absichtslos/qualifikationslos-dolose Werkzeug“: Ein Fall der mittelbaren Täterschaft? Entstehung, Entwicklung und Ende einer umstrittenen Rechtsfigur
  • Börgers, Niclas (18.09.2007), Studien zum Gefahrurteil im Strafrecht - Ein Abschied vom objektiven Dritten
  • Ufer, Dr. Thomas (10.07.2007), Die zwangsweise Verabreichung von Brechmitteln 
  • Korte, Kattrin (04.04.2006), Gerichtskundigkeit im Strafprozess
  • Stache, Julia (26.08.2005), Die Abschaffung des § 357 StPO und seine Umstrukturierung in eine Norm des strafprozessualen Wiederaufnahmerechts
  • Antonow, Katrin (16.08.2005), Der rechtliche Rahmen der Zulässigkeit für die Errichtung von Biobanken zu Forschungszwecken
  • Knauf, Christian (14.03.2005), Mutmaßliche Einwilligung und Stellvertretung bei ärztlichen Eingriffen an Einwilligungsunfähigen
  • Kral, Gregor (19.01.2005), Die Ausschließung und Nichtbenachrichtigung des Beschuldigten von der richterlichen Vernehmung im Ermittlungsverfahren
  • Campbell, Nicole (27.04.2004), Der intrafamiliäre sexuelle Kindesmissbrauch im deutschen und kalifornischen Strafrecht – zur Legitimität der Strafverfolgung und Tatkonkretisierung in Anklage und Urteil
  • Schmelz, Sabine (21.04.2004), Die Leistungsfähigkeit der allgemeinen Strafrechtsdogmatik zur Beurteilung ärztlicher Heileingriffe
  • Korte, Marcus (08.07.2003), Das Handeln auf Befehl als Strafausschließungsgrund
  • Sackermann, Sylke (26.02.2003), Dolus alternativus - Kongruenz- und Konkurrenzproblem
  • Pöstges, Joke (23.04.2002), Funktion und Missbrauch prozessualer Rechte im Strafprozess
  • Stalinski, Dirk (21.12.2000), Aussagefreiheit und Geständnisbonus
  • Krüger, Rainer (27.10.1999), Überprüfung der tatsächlichen Grundlagen von Verfahrensentscheidungen durch das Revisionsgericht im Strafprozess
  • Deiters, Mark (27.05.1999), Strafzumessung bei mehrfach begründeter Strafbarkeit
  • Kluth, Peter (24.06.1998), Die Täuschung über eine wirtschaftliche Notlage des Schuldners bei Abschluß von Vorleistungsgeschäften

Lehrstuhlinhaber

Prof. Dr. Helmut Frister

Gebäude: 24.81
Etage/Raum: 02.50
Tel +49 211 81-11410

Sprechzeiten

nach Vereinbarung

Sekretariat

Gabriele Birrack

Gebäude: 24.81
Etage/Raum: 02.52
Tel +49 211 81-11426
Fax +49 211 81-11457

Sprechzeiten

Montag und Donnerstag: 13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag und Mittwoch: 09.00 - 12.30 Uhr

Verantwortlich für den Inhalt: E-Mail sendenLehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht