Promotionsanfragen
Thematisch ist die Promotion in allen Bereichen des öffentlichen Rechts möglich, wobei sich eine Zuordnung zu den Forschungsschwerpunkten des Lehrstuhls anbietet. Hinsichtlich der bestehenden Voraussetzungen für die Annahme einer Promotion wird auf die Promotionsordnung der Fakultät hingewiesen.
Anfragen können Sie grundsätzlich per Brief an die Postanschrift des Lehrstuhls richten. Sie sollten jedenfalls einen kurzen akademischen/beruflichen Lebenslauf und die Ergebnisse des/der Staatsexamens/Staatsexamina enthalten. Daneben wäre das Nennen von Arbeitsthemen/Problemstellungen wünschenswert, die der Bewerber als Dissertation bearbeiten will.



