Promotionsanfragen
Als Doktorand wird grundsätzlich nur angenommen, wer über mindestens ein vollbefriedigendes juristisches Staatsexamen verfügt (9,0 Punkte).
Anfragen können Sie grundsätzlich per Brief an die Postanschrift des Lehrstuhls richten.
Die Anfrage soll einen ausführlichen Lebenslauf und die Ergebnisse der Staatsexamina enthalten. Vor allem sind schon bei der Anfrage Arbeitsthemen / Problemstellungen zu nennen, die der Bewerber als Dissertaion bearbeiten will.
Bitte lesen Sie die Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und überpfürfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für eine Zulassung zur Promotion an der Universität Düsseldorf erfüllen. Inwiefern Ausnahmen möglich sind, müssen Sie vorab klären.


