Leistungen des Gastlandes

Manchmal sieht das Recht des Gastlandes vor, dass auch ausländische Studierende von Sozialleistungen profitieren können.

Frankreich:

In Frankreich erhalten ausländische Studierende regelmäßig Wohngeldzuschüsse (allocation de logement). Diese werden abhängig vom eigenen Einkommen des Vorjahres gezahlt und decken ca. die Hälfte der Miete. Dies gilt auch, wenn man im Rahmen des Erasmusprogramms nach Frankreich geht und bereits die Erasmus-Förderung erhält. Der Antrag kann spätestens gestellt werden, wenn der MIetvertrag unterschrieben ist und sollte so früh wie möglich gestellt werden. Die Bearbeitung kann bis zu 3 Monate in Anspruch nehmen.

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