Rechtsberatung durch Studierende

Im Rahmen der studentischen Rechtsberatung helfen Ihnen undefinedfortgeschrittene Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaft unter Anleitung von Juristen mit der Befähigung zum Richteramt bei Ihren rechtlichen Problemen.

Behandelt werden alle Fälle mit einem Umfang von bis zu 700 €, soweit sie nach einer Vorprüfung zur Bearbeitung als geeignet erachtet werden.

Eine Vergütung darf für diese Beratung nicht gezahlt werden. Eine Haftung besteht nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Falschberatung. Näheres entnehmen Sie der undefinedListe häufig gestellter Fragen.

Verantwortlich für den Inhalt: E-Mail sendenWWW-Redaktion der Juristischen Fakultät