Schwerpunktbereich Arbeit und Unternehmen

Dem Arbeitsrecht und den dazu gehörigen Bereichen des Wirtschaftsrechts kommt eine besondere praktische Bedeutung zu. Etwa 35% der Einwohner der Bundesrepublik Deutschland verdienen ihren Lebensunterhalt als abhängig beschäftigte Arbeitnehmer. Für die Unternehmen sind die abhängig beschäftigten Arbeitnehmer ihre „Human Ressources”.

Deshalb besteht nach wie vor ein großer Bedarf an Arbeitsrechtlerinnen und Arbeitsrechtlern, die sowohl in den Kerngebieten des Arbeitsrechts als auch in den dazu gehörenden Bereichen des Wirtschaftsrechts über eine qualifizierte Ausbildung verfügen. Ihnen stehen vor allem die folgenden Tätigkeitsfelder offen:

  • Arbeitsgerichtsbarkeit;
  • Rechtsanwaltschaft (Fachanwalt/Fachanwältin für Arbeitsrecht);
  • Wirtschaft (Rechts- und Personalabteilungen von Wirtschaftsunternehmen, Banken, Versicherungen);
  • Verbände (Arbeitgeberverbände, Unternehmerverbände, Gewerkschaften);
  • Verwaltung (Rechts- und Personalabteilungen der Verwaltungen, Arbeitsministerien, Bundesagentur für Arbeit).

Der Schwerpunktbereich 3 richtet sich an diejenigen Studierenden, die besonderes Interesse am Arbeitsrecht und an den arbeitsrechtlichen Tätigkeitsfeldern haben und deshalb ihren universitären Teil der ersten juristischen Prüfung in diesem Bereich absolvieren möchten. Ihnen ermöglicht es das breite Spektrum an frei kombinierbaren Themen im Aufbaumodul, den Schwerpunktbereich individuell auf ihre Interessen zuzuschneiden.

Die Studierenden werden zum einen durch Professorinnen und Professoren der Fakultät ausgebildet. Zum anderen werden sie durch Honorarprofessoren und Lehrbeauftragte aus der Praxis und durch junge Nachwuchswissenschaftlerinnen und –wissenschaftler begleitet. Außerdem wird das Lehrangebot seit dem Wintersemester 2010/2011 durch ein gemeinsam mit der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät entwickeltes Modul ergänzt.

Der Schwerpunktbereich 3 baut auf den Kenntnissen auf, die bereits in der Pflichtfachausbildung im Arbeitsrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht erworben worden sind. Diese Kenntnisse werden einerseits durch entsprechende Vorlesungen und durch Fallstudien vertieft, dienen insoweit also auch der Vorbereitung auf den staatlichen (Pflichtfach-)Teil der ersten juristischen Prüfung. Zum anderen werden sie durch Spezialvorlesungen ergänzt. Das Kolloquium im Arbeitsrecht macht die Studierenden mit der Analyse höchstrichterlicher Entscheidungen im Arbeitsrecht vertraut und bereitet sie zugleich durch die Abfassung einer schriftlichen Entscheidungsbesprechung und ein Kurzreferat auf die häusliche Arbeit und die mündliche Prüfung vor.

Ansprechpartner:
Prof. Dr. Andreas Feuerborn, Geb. 24.81, Raum 02.46,
undefinedArbeitsrecht(at)uni-duesseldorf.de

Der Aufbau und Verlauf des Studiums im Schwerpunktbereich 3 ergibt sich aus der folgenden Übersicht. Die Aufbaumodule werden gemeinsam mit der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und mit dem Schwerpunktbereich 2 Unternehmen und Märkte“ betrieben. Die Studierenden wählen also in erster Linie die Aufbaumodule des Schwerpunktbereichs 3 und können ergänzend Aufbaumodule des Schwerpunktbereichs 2 wählen.

I. Grundmodul (Sommersemester)

Deutsches und Internationales Arbeitsrecht

2 SWS

Feuerborn/
Willemsen

Unternehmensrechtliche Vertiefung

2 SWS

Preuß

Kolloquium zum Arbeitsrecht

2 SWS

Feuerborn/
Fachanwälte/innen
für ArbR

Übung (Fallstudien) zum Individualarbeitsrecht

2 SWS

Vossen

II. Aufbaumodul (Wintersemester)



Betriebsverfassungsrecht

2 SWS

Feuerborn

Individualarbeitsrecht (Beendigung von Arbeitsverhältnissen)

2 SWS

Vossen

Tarifvertragsrecht

2 SWS

Willemsen

Sozialversicherungsrecht

2 SWS

Bertram

Strategische Funktionen des Personalmanagements

2 SWS

Amalou

Operative Funktionen des Personalmanagements

2 SWS

Süß

Aufbaumodule des SPB 2 „Unternehmen und Märkte”, insbes.:

Konzernrecht

2 SWS

Krieger/Noack

Umwandlungsrecht

2 SWS

Erkens/Noack

Insolvenzrecht

2 SWS

Preuß

Kartellrecht

2 SWS

Kersting

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