Schwerpunktbereich Steuerrecht

Der Lehrstuhl für Unternehmenssteuerrecht betreut den Schwerpunktbereich Steuerrecht, der neben Studierenden der Rechtswissenschaften auch Studierenden der Betriebswirtschaftslehre als Wahlpflichtmodul im Rahmen des Bachelor- oder Masterstudienganges offen steht.

Das Angebot des Schwerpunkts setzt sich zusammen aus einer Einführungsveranstaltung für das 5. Semester, dem Grundmodul im 6. Semester und dem Aufbaumodul im 7. Semester. Die Aufsichtsarbeit (Schwerpunktbereichsklausur) umfasst den Stoff des Grundmoduls. Die häusliche Arbeit kann sowohl aus dem Grund- als auch aus dem Aufbaumodul gestellt werden.

Der Schwerpunktbereich Steuerrecht zeichnet sich durch die Besonderheit einer im 5. Semester vorgeschalteten Einführungsveranstaltung aus. Der Besuch der Veranstaltung ist keine zwingende Voraussetzung für die Wahl des Schwerpunktes, wird aber nachdrücklich empfohlen. Außerdem besteht hier die Möglichkeit, sich einen ersten Eindruck davon zu verschaffen, was sich hinter dem Schwerpunkt Steuerrecht verbirgt.

Der Inhalt der Vorlesungen im Grundmodul sowie der Einführungsveranstaltung ist Stoff der Schwerpunktklausur. Zur Vorbereitung auf die Schwerpunktklausur wird zusätzlich eine Klausurübung angeboten.

I. Einführungsveranstaltung (5. Semester)

Einführung in das Steuerrecht

2 SWS

Drüen

Steuerrechtliches Proseminar (nach Bedarf)

2 SWS

Drüen/
Prinz

II. Grundmodul (6. Semester)

Einkommenssteuerrecht (Vertiefung)

2 SWS

Drüen

Unternehmenssteuerrecht (Einführung)

2 SWS

Drüen

Steuerbilanz

1 SWS

Drüen

Umsatzsteuer

1 SWS

Drüen

Abgabenordnung

2 SWS

Drüen

Fallübung im Steuerrecht

2 SWS

Drissen

III Aufbaumodul



Unternehmenssteuerrecht (Vertiefung)

2 SWS

Prinz

Umwandlungssteuerrecht

1 SWS

Schneider

Internationales Steuerrecht und Außensteuerrecht

1 SWS

Lüdicke

Europäisches Steuerrecht

2 SWS

Lüdicke

Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht unter besonderer Berücksichtigung der Unternehmensnachfolge

1 SWS

Söffing

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