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Verlängerung der Bewerbungsfrist: 27.01.2025

Wir haben die Bewerbungsfrist verlängert! Interessenten können sich bis einschließlich 26. Januar 2025 bewerben. Zur Bewerbung soll ein kurzes Motivationsschreibens, Lebenslauf & Leistungsübersicht (als PDF-Dokument) gesendet werden an sven.duempelmann(at)hhu.de 

Wir freuen uns über Ihre Bewerbung!

BFH Moot Court 2025

Bewerbungsfrist: 16.01.2025

Im Januar 2025 startet der „BFH Moot Court 2025“ der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft (DStJG) und des Bundesfinanzhofs. Gesucht wird ein Team von vier Studierenden, die sich ab Anfang Februar mit der Ausarbeitung von Schriftsätzen zu einem am BFH anhängigen Rechtsstreit beschäftigen werden.

Die vier besten Teams plädieren im Oktober 2025 in den Räumen des BFH vor BFH-Richtern, Vertretern der Wissenschaft und der Finanzverwaltung.

Zeitplan:

- Januar: Zusammenstellung Team und Anmeldung beim Ausrichter

- 31. Januar - 02. Juni: Fallausgabe, Einführungskurse & Erstellung einer Revisionsbegründung

- Ab Juni: Vorbereitung Plädoyers, Probeverhandlungen bei Kanzleien und dem FG Düsseldorf

- 9./10. Oktober: Finalrunden beim BFH in München oder bei Nichtqualifikation eigenes "Freundschafts-Finale" vor dem FG Düsseldorf gegen ein anderes Team noch im Sommersemester

Was bringt mir die Teilnahme am BFH Moot Court?

Studierende der Rechtswissenschaften können einen Seminarschein und Schlüsselqualifikationen erwerben. Studierende des Schwerpunktbereichs Steuerrecht können den Moot Court mit 4 SWS nach Wunsch als Hausarbeits- oder mündliches Prüfungsfach anrechnen lassen. 

Im wirtschaftswissenschaftlichen Master ist eine Anrechnung als Projektarbeit möglich.

Daneben trainiert der Moot Court rhetorische Fähigkeiten, bietet Einblicke in praktische steuerrechtliche Arbeit und eröffnet Kontakte zu Finanzrichtern, Rechtsanwälten und Steuerberatern. Zusätzlich ist die Teilnahme an einem Moot Court ein echtes Highlight im Lebenslauf!

Wer kann teilnehmen?

Alle Studierenden der Rechtswissenschaft odereines wirtschaftswissenschaftlichen Masters. Zum Zeitpunkt der Finalrunden im Oktober 2025 darf die erste Prüfung i.S.d. § 5 Abs. 1 DRiG noch nicht vollständig abgelegt sein. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Für Rückfragen steht Wiss.-Mit. Sven Dümpelmann zur Verfügung.

Bewerbungen (inkl. kurzem Motivationsschreiben, Lebenslauf und den bisherigen universitären Leistungen) werden bis zum 16.01.2025 – als PDF – erbeten an sven.duempelmann(at)hhu.de