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BFH Moot Court 2027

Bewerbungsfrist: Mitte Oktober 2026

Im Januar 2027 startet der „BFH Moot Court 2027“ der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft (DStJG) und des Bundesfinanzhofs. Gesucht wird ein Team von vier bis acht Studierenden, die sich ab Anfang Februar mit der Ausarbeitung von Schriftsätzen zu einem am BFH anhängigen Rechtsstreit beschäftigen werden.

Die vier besten Teams plädieren im Oktober 2027 in den Räumen des BFH vor BFH-Richtern, Vertretern der Wissenschaft und der Finanzverwaltung.

Vorläufiger Zeitplan:

- Oktober 2026: Bewerbungsfrist & Zusammenstellung des Teams; ggf. Anmeldung zur SP-Klausur zum BFH Moot Court (optional)

- Januar 2027: Workshops zum Revisionsrecht und zur Erstellung einer Revisionsbegründung; Anmeldung des Teams beim Wettbewerbsausrichter

- 01. Februar 2027: Fallausgabe, Beginn der Schriftsatzarbeit

- Mitte/Ende März 2027: Ggf. SP-Klausur zum BFH Moot Court (optional)

- Anfang Mai 2027: Interne Abgabe der angefertigten Schriftsätze als Hausarbeiten im ÖR i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW & Beginn der gemeinsamen Überarbeitung der Revisionsbegründung

- Ende Mai 2027: Einreichung der Revisionsbegründung beim Wettbewerbsausrichter

- Ab Mitte Juni 2027: Beginn der gemeinsamen Überarbeitung der Revisionserwiderung

- Ab Mitte Juli 2027: Bekanntgabe der Endrunden-Teams, Vorbereitung auf mündliche Verhandlungen & Probeverhandlungen bei Kanzleien

- Mitte September 2027: Mündliche Verhandlung vor dem FG Düsseldorf gegen ein anderes Team

- Ende September 2027: Einreichung der Revisionserwiderung bei Wettbewerbsausrichter

- 07.-08. Oktober 2027: Finalrunden beim BFH in München

Was bringt mir die Teilnahme am BFH Moot Court?

1) Im wirtschaftswissenschaftlichen Master ist eine Anrechnung als Projektarbeit möglich.

2) Alle rechtswissenschaftlichen Teilnehmer des BFH-Moot-Courts erbringen im Rahmen des Seminars die folgenden Studienleistungen:

  • Anfertigung einer häuslichen Arbeit im öffentlichen Recht gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW, § 12 Satz 1, 2 StudO v. 10.05.2024
    • Hinweis: Eine doppelte Anrechnung des BFH Moot Courts über § 7 Abs. 3 Satz 3 JAG NRW ist nicht möglich.
  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar (Seminarschein) gemäß § 12 Satz 1 StudO v. 10.05.2024, § 3 Abs. 1 Nr. 4 PromO v. 30.06.2022
  • Schlüsselqualifikationenzertifikat i.S.d. § 7 Abs. 2 JAG NRW
  • Im Schwerpunktbereich Steuerrecht kann das BFH-Moot-Court-Seminar zusätzlich mit 4 SWS als Klausurfach gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 Hs. 1 Fall 1 SchwPO v. 10.05.2024 angerechnet werden.

Für Studierende, die den Schwerpunkt Steuerrecht belegen wollen, ist die Teilnahme an dem BFH-Moot-Court-Seminar zudem ein idealer Auftakt in das Schwerpunktgebiet: 

  • Die Schriftsatzarbeit führt an Recherche, Darstellung und Behandlung steuerrechtlicher Rechtsfragen heran und bereitet somit methodisch auf die Anfertigung der häuslichen Arbeit im Schwerpunktbereich vor.  
  • Die Probeverhandlungen stärken Präsentationsfähigkeit, Rhetorik sowie Souveränität in einem Rechtsgespräch. Diese Fähigkeiten sind nicht nur im Berufsleben entscheidend, sondern auch für die mündlichen Prüfungen im Schwerpunktbereich und in der staatlichen Pflichtfachprüfung.

Daneben bietet die Teilnahme am BFH-Moot-Court Einblicke in die praktische steuerrechtliche Arbeit und eröffnet Kontakte zu Finanzrichtern, Rechtsanwälten und Steuerberatern. Zusätzlich ist die Teilnahme an einem Moot Court ein echtes Highlight im Lebenslauf!

 

Wer kann teilnehmen?

Alle Studierenden eines wirtschaftswissenschaftichen Masters oder der Rechtswissenschaften. Zum Zeitpunkt der Finalrunden im Oktober 2027 darf die erste Prüfung i.S.d. § 5 Abs. 1 DRiG noch nicht vollständig abgelegt sein. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Für Rückfragen steht Wiss.-Mit. Sven Dümpelmann zur Verfügung.

Bewerbungen (inkl. kurzem Motivationsschreiben, Lebenslauf und den bisherigen universitären Leistungen) werden bis Mitte Oktober 2026 erbeten an: ls.valta(at)hhu.de

Bisherige Teilnahmen