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Hinweise für Promotionsanfragen

1. Kommunikationsweg

Bitte richten Sie Ihre Anfragen bezüglich der Betreuung einer Promotion in Briefform an:

Herrn Univ.-Prof. Dr. Johannes Dietlein

Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre

Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Universitätsstraße 1

40225 Düsseldorf

2. Inhalt der Anfrage

Die Anfrage soll einen kurzen akademischen / beruflichen Lebenslauf sowie die Ergebnisse des Staatexamens bzw. der Staatsexamina einschließlich der üblichen Unterlagen (Kopie des / der Examenszeugnisse/s, Abiturzeugnisses) enthalten. Vor allem sollten schon bei der Anfrage Arbeitsthemen / Problemstellungen benannt werden, die der Bewerber als Dissertation bearbeiten möchte. Einen Anhaltspunkt für die in Betracht kommenden Themenstellungen geben die Forschungsschwerpunkte des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre. Beispiele für abgeschlossene Promotionen finden Sie hier.

3. Annahmevoraussetzungen

Als Doktorand kann nach der Promotionsordnung der Fakultät grundsätzlich nur angenommen werden, wer über mindestens ein vollbefriedigendes juristisches Staatsexamen verfügt (9,0 Punkte). Die Ausgabe von Promotionsthemen wird vorzugsweise mit einer Tätigkeit am Lehrstuhl verbunden.

4. Themenwahl

Die Erarbeitung von Themenvorschlägen für eine Dissertation obliegt grundsätzlich dem Promotionsbewerber. Die in der Bewerbung vorgeschlagenen Themen werden bei einem persönlichen Gespräch näher umrissen und auf ihre Tauglichkeit geprüft. Zu diesem Zweck sollte der Bewerber möglichst frühzeitig eine Gliederung bzw. ein Exposé seiner Arbeit erstellen und diese zur Prüfung am Lehrstuhl einreichen.

5. Promotionsordnung

Das weitere Verfahren richtet sich nach der Promotionsordnung der Juristischen Fakultät.

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