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Düsseldorfer Arbeitsrechtsdialog am 6.12.2022 im Haus der Universität

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Nachdem der Düsseldorfer Arbeitsrechtsdialog in den vergangenen beiden Jahren coronabedingt ausfallen musste, konnte diese Vortrags- und Diskussionsveranstaltung am 6.12.2022 im Haus der Universität mit ca. 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern endlich wieder stattfinden. Sie wird bereits seit 1988 vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf gemeinsam mit den Sozialpartnern DGB, ver.di, unternehmer nrw und dem Unternehmensverband Handwerk sowie dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband veranstaltet, und seit 2012 gehört auch die Juristische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität zu den Mitveranstaltern.

Für den Fachvortrag konnte in diesem Jahr der Richter am Bundesarbeitsgericht Herr Prof. Dr. Sebastian Roloff gewonnen werden. Er referierte zu dem Thema „Form follows function – vom Nachweisrecht bis zur Arbeitszeiterfassung“. Sowohl beim Nachweisrecht als auch bei der Arbeitszeiterfassung handelt es sich um sehr praxisrelevante, hochaktuelle Themenkomplexe, zum einen wegen der Neuregelung des Nachweisgesetzes, die zum 1.8.2022 in Kraft getreten ist, und zum anderen durch die als „Paukenschlag“ bezeichnete Entscheidung des BAG vom 13.9.2022 – 1 ABR 22/21, der zufolge Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG grundsätzlich zur Einführung eines Systems verpflichtet sind, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.

Nach dem hochinteressanten Vortrag und verschiedenen Diskussionsbeiträgen konnte der Gedankenaustausch bei einem Beisammensein im Foyer fortgesetzt werden. Eine Pressemitteilung zu dieser Veranstaltung hat das LAG Düsseldorf unter https://www.justiz.nrw/JM/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/07_12_2022_/index.php veröffentlicht.

Kategorie/n: Startseitenbericht, Feuerborn

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