Studierende, die sich zu einer Zwischenprüfungsklausur verbindlich angemeldet haben und am Tag der Klausur erkrankt sind, müssen unverzüglich, d.h. in der Regel innerhalb von 4 Kalendertagen nach dem Klausurtermin, eine ärztliche Bescheinigung per E-Mail an einreichen.
Das Formular einer ärztlichen Bescheinigung finden Sie hier.
Eine darüber hinausgehende Abmeldung ist nicht erforderlich.
Achtung: Wegen der Schreibverpflichtung gilt eine ohne hinreichende Entschuldigung nicht abgelegte Zwischenprüfungsklausur, zu der man verbindlich angemeldet war, als nicht bestanden (§ 3 Abs. 3 S. 2 u. 3 ZwPO)!