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Haftung bei E-Scooter-Unfällen – Prof. Looschelders beim 60. Verkehrsgerichtstag in Goslar

Wer haftet, wenn es zu einem Unfall mit einem E-Scooter kommt? Dieser Frage ging der 60. Verkehrsgerichtstag in Goslar nach. Prof. Dr. Dirk Looschelders, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung sowie Privatversicherungsrecht an der HHU, war als Referent zu dieser Thematik vom Verkehrsgerichtstag ausgewählt. Der Verkehrsgerichtstag in Goslar ist eine einflussreiche Institution, die mit Empfehlungen an den Gesetzgeber schon häufig das Verkehrsrecht geprägt hat. Bei E-Scooters stellt sich ein besonderes Problem, weil diese – anders als etwa Autos – nicht der Gefährdungshaftung unterliegen. Schadensersatz gibt es nur, wenn sich konkret das Verschulden einer Person nachweisen lässt. Das ist etwa problematisch, wenn ein umgestürzter E-Scooter auf dem Gehweg liegt und ein Fußgänger darüber stolpert. Wenn sich nicht ermitteln lässt, wer den Roller umgeworfen hat, fällt die Haftung in der Regel aus. Eine Halterhaftung, wie sonst im Verkehr bekannt (§ 7 StVG), greift nicht: Die Scooter fallen unter die Ausnahme des § 8 Nr. 1 StVG, da sie nicht schneller als 20 km/h fahren. Von dieser Ausnahme profitieren oft auch Traktoren oder landwirtschaftliche Maschinen und Baufahrzeuge. Der Verkehrsgerichtstag hat – in Übereinstimmung mit der Auffassung von Professor Looschelders – für eine grundlegende Reform der Ausnahmeregelung votiert. Die Beschlüsse des Verkehrsgerichtstags sind hier abrufbar: https://deutscher-verkehrsgerichtstag.de/pages/dokumentation/aktuelle-empfehlung.php

Zu der Thematik wurde Prof. Dr. Looschelders auch im ZDF heute journal interviewt: https://www.zdf.de/nachrichten/heute-journal/haftungsprobleme-e-scooter-100.html

Kategorie/n: Fakultät und Institute, Startseitenbericht