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FG Moot Court

Moot Court beim Finanzgericht Düsseldorf

Der Moot Court am Finanzgericht Düsseldorf findet seit 2025 jährlich statt. Er richtet sich sowohl an Studierende der Rechtswissenschaften als auch an Studierende der Wirtschaftswissenschaften. Vorkenntnisse im Steuerrecht sind nicht erforderlich. Es werden entsprechend der Anmeldezahlen bis zu drei Teams von zwei bis vier Studierenden (Steuerpflichtiger/Finanzamt/Berichterstatter des Gerichts) gebildet, die Schriftsätze und ein Votum verfassen sowie eine mündliche Verhandlung bestreiten werden. 

Was bringt mir die Teilnahme am FG Moot Court?

Studierende der Rechtswissenschaften erhalten eine Teilnahmebescheinigung sowie eine Schlüsselqualifikation i. S. d. § 7 Abs. 2 JAG NRW. Studierende des Schwerpunktbereichs Steuerrecht können den Moot Court mit 2 SWS als mündliches Prüfungsfach anrechnen lassen.

Im wirtschaftswissenschaftlichen Bachelor- oder Masterstudium ist eine Anrechnung als Projektarbeit möglich.

Zudem trainiert der Moot Court rhetorische Fähigkeiten, bietet erste Einblicke in die praktische (steuer-)rechtliche Arbeit und eröffnet Kontakte zu Finanzrichter/innen, Rechtsanwält/innen und Steuerberater/innen. Und nicht zuletzt ist die Teilnahme an einem Moot Court auch ein echtes Highlight im Lebenslauf!

Bei Interesse an einer Teilnahme wenden sie sich an Herrn Wiss.-Mit. Jens Sieben.


Hinweis: Bis zum 27.02.2026 läuft die Bewerbungsfrist für den FG Moot Court 2026. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Eine Übersicht über sämtliche vom LS Valta angebotenen Moot Courts finden sie hier.