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Abschiedsvorlesung von Prof. Schlehofer

Am 27.5.2025 hielt Prof. Dr. Horst Schlehofer vor zahlreichen Gästen seine Abschiedsvorlesung zum Thema „Kinderkriminalität und Strafmündigkeit“. Zu Beginn begrüßte die Dekanin der Fakultät Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof die Festversammlung und rief die großen Verdienste von Horst Schlehofer für die Fakultät in Erinnerung. Er sei zum Baumeister der Fakultät geworden, als in seinem Dekanat von 2004 bis 2006 der zweite Bauabschnitt des Juridicums begonnen, vollendet und bezogen wurde. Besonders am Herzen hätten ihm die Studierenden und die Lehre gelegen. Prof. Schlehofer habe im Jahr 2006 das Studiendekanat übernommen und dieses bis zu seinem Ausscheiden im Jahr 2025 geleitet. In dieser Ära habe er unter anderem die Umsetzung der Juristenausbildungsreform und die Corona-Jahre bewältigt, in denen von heute auf morgen der Studienbetrieb auf online Lehre umgestellt werden musste. Die Dekanin dankte Prof. Schlehofer für dieses herausragende Engagement für die Fakultät und insbesondere die Studierenden. 

Im Anschluss würdigte Prof. Dr. Helmut Frister das wissenschaftliche Werk von Horst Schlehofer, der bereits zwei Jahre nach Gründung der Fakultät im Jahr 1996 als Privatdozent auf die damals neu geschaffene Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht berufen wurde. Er erinnerte an die anspruchsvollen Themen der beiden Qualifikationsschriften von Horst Schlehofer zu Einwilligung und Einverständnis und zu Vorsatz und Tatabweichung, die klar und prägnant eine eigenständige Konzeption entwickelt hätten, sowie an zentrale Publikationen der Folgezeit einschließlich des von Horst Schlehofer vorgelegten Lehrbuchs zum Allgemeinen Teil des Strafrechts. Die Veröffentlichungen von Horst Schlehofer – so Helmut Frister – zeichneten sich durch ihre hohe wissenschaftliche Qualität und ihre prägnante, auf das Wesentliche konzentrierte Darstellung aus. In der Lehre sei Horst Schlehofer bei den Studierenden sehr beliebt gewesen; er habe eine breite Palette an Fächern einschließlich des Jugendstrafrechts, der Kriminologie, des Strafvollzugsrechts und des Arztstrafrechts abgedeckt. 

An diese Laudatio schloss sich die Abschiedsvorlesung von Prof. Schlehofer an. Er berichtete vom aktuellen Stand der Kinderkriminalität in Deutschland und der gesellschaftlichen und politischen Diskussion um die Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze. Diese Grenze sei weder historisch noch im Vergleich mit den Rechtsordnungen anderer Staaten einheitlich bestimmt. Das deutsche Recht stelle darauf ab, ob der Jugendliche zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug sei, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Diese Reife werde bisher empirisch nicht nachgewiesen, sondern normativ zugeschrieben. Prof. Schlehofer entwickelte in seiner Vorlesung Maßstäbe für diese Zuschreibung insbesondere aus den Zielen und Sanktionen des Jugendstrafrechts, der Legitimität der Sanktionszwecke, der Eignung der Mittel sowie der Erforderlichkeit und Angemessenheit der jugendstrafrechtlichen Sanktionen. Von großer gesellschaftlicher Bedeutung seien diese Fragen insbesondere bei mittelschwerer und schwerer Gewaltkriminalität. Es müsse eine empirische Grundlage für die Beurteilung der Reife der 12- und 13-Jährigen geschaffen werden. Mit großem Applaus dankte die Festgesellschaft Prof. Schlehofer für diese Abschiedsvorlesung. 

Als besondere Überraschung kamen anschließend zahlreiche Alumni des Lehrstuhls von Prof. Schlehofer auf die Bühne, dankten Prof. Schlehofer für die vielfältige Förderung und die gute Zeit am Lehrstuhl und überreichten ihm ein Geschenk. Der anschließende Empfang bot die Gelegenheit zu einem Austausch über das vielfältige Wirken von Prof. Schlehofer an unserer Fakultät. Die Fakultät freut sich sehr, dass Prof. Schlehofer sich auch künftig in der Lehre an der Fakultät engagieren wird.