Zum Inhalt springenZur Suche springen

Ernennung von Herrn Dr. Fleuß und Herrn Dr. Posser zu Honorarprofessoren

Am 3. Dezember 2021 wurden Herr Dr. Martin Fleuß und Herr Dr. Herbert Posser zu Honorarprofessoren an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität ernannt. Die Ernennungsurkunden wurden ihnen persönlich vom Dekan, Herrn Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M. (Yale), überreicht.

Prof. Dr. Martin Fleuß lehrt seit dem Jahr 2000 das Ausländerrecht an unserer Fakultät und ist für dieses Rechtsgebiet auch als Prüfer in den Schwerpunktbereichen 5 („Öffentliches Recht“) und 7 („Internationales und Europäisches Recht“) tätig.

Sein Studium der Rechtwissenschaften absolvierte er an der Universität zu Köln und der Université d'Auvergne in Clermont-Ferrand. Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen war er als Wissenschaftliche Hilfskraft beziehungsweise Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Ausländisches und Internationales Strafrecht der Universität zu Köln beschäftigt. Während dieser Zeit promovierte er völkerrechtlich über das Thema „Die operationelle Rolle der Westeuropäischen Union in den neunziger Jahren“. Nach Ablegung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung trat Fleuß im Jahre 1997 in die Verwaltungsgerichtsbarkeit ein, zunächst als Richter beim Verwaltungsgericht Düsseldorf. Nach einer dreijährigen Abordnung in das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, während derer er das schwerpunktmäßig mit dem Verwaltungs- und Finanzprozessrecht befasste Referat der Gesetzgebungsabteilung leitete, wurde er im Oktober 2008 zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht und im November 2010 zum Richter am Bundesverwaltungsgericht ernannt. Seit November 2017 gehört er dem mit dem Ausländer-, dem Asyl-, dem Staatsangehörigkeits- und dem Vertriebenenrecht befassten 1. Senat des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts an.

Prof. Dr. Herbert Posser hält seit vielen Jahren die Grundlagenvorlesung zum Umweltrecht, welche eine Veranstaltung in den Aufbaumodulen der Schwerpunktbereiche 5 („Öffentliches Recht“) und 7 („Internationales und Europäisches Recht“) ist und prüft dort regelmäßig.

Er studierte in Münster und Göttingen Rechts- und Staatswissenschaften und promovierte bei Prof. Dr. Friedrich Schoch über ein verfassungsprozessuales Thema. Zudem war er vier Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Wirtschaftsrecht bei Prof. Dr. Ehlers. Seit 1993 ist er Rechtsanwalt, zunächst in einer internationalen Wirtschaftskanzlei, sodann in einer auf das Öffentliche Recht spezialisierten Sozietät. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Mitglied im Umweltausschuss des DAV. Der Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im deutschen und europäischen Umwelt- und Energierecht sowie im Bau- und Planungsrecht; ein besonderer Fokus besteht in der öffentlich-rechtlichen Begleitung von Infrastrukturprojekten und der Strukturierung komplexer Genehmigungsverfahren, die eng mit politischen und gesellschaftlichen Fragestellungen verknüpft sind, einschließlich der Prozessvertretung vor deutschen und europäischen Gerichten aller Instanzen. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er Herausgeber und Autor verschiedener Publikationen, etwa des BeckOK VwGO (Posser/Wolff) oder des Praxishandbuchs Netzausbau und Netzplanung (Posser/Faßbender) sowie zahlreicher Kommentierungen zu umwelt- und energierechtlichen Vorschriften (etwa zum KSG, EnWG, EEG, Immissionsschutz-, Wasser-, Bodenschutz- und Atomrecht).

Verantwortlichkeit: