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Finanzierung

Die HHU bietet ihren Studierenden eine Vielzahl von unterstützenden Stipendienprogrammen. Gefördert werden können sowohl Studienanfängerinnen und Studienanfänger als auch Studierende in höheren Semestern sowie Promovierende. Auch eine Förderung von Auslandssemestern ist möglich. 

Dieses Förderprogramm des Bundes richtet sich an leistungsstarke Studierende aller Fakultäten. Es können Studierende vom 1. Semester bis zum Abschluss Master bzw. Staatsexamen gefördert werden. Im Rahmen der familiengerechten Hochschule gibt es ab 2019 erstmalig ein Sonderkontingent für Studierende mit Kind. Zum Wintersemester 2018/19 förderte das „CHANCEN NUTZEN“ Programm an der HHU rund 350 Studierende aller Fakultäten.

Grundlage des Programms ist das Matching-Verfahren: Der Bund stellt je Stipendium monatlich 150,00 € zur Verfügung. Dieser Betrag wird mit derselben Summe durch private Spender und Stifter aufgestockt, so dass jede Stipendiatin und jeder Stipendiat mit 300,00 € im Monat unterstützt wird. Das Stipendium wird zunächst für bis zu zwei Semester gewährt. Eine weitere Förderung setzt eine erneute Bewerbung im Folgejahr voraus, die wiederum an eine Leistungsüberprüfung gekoppelt ist. Neben der finanziellen Unterstützung ermöglicht CHANCEN NUTZENden Stipendiatinnen und Stipendiaten die Teilnahme an Veranstaltungen mit „ihren“ Stiftern sowie zusätzlichen Fördermaßnahmen der Universität. Ein Stipendium verspricht somit neben der finanziellen Unterstützung Einblicke in unterschiedlichste Bereiche der Wissenschaft und Wirtschaft sowie des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens in Stadt und Region Düsseldorf.

Weitere Informationen zum Deutschland Stipendium finden Sie hier.

Eine Übersicht über die 13 Begabtenförderungswerke, die weiteren externen Angebote und die unzähligen Mobilitätsstipendien erhalten Sie in dem Stipendienkompass. Es gibt vielfältige Angebote mit durchaus unterschiedlichen Auswahlkriterien. Hier sollte man sich in jedem Fall informieren. Darüber hinaus bietet die Universität jeden Mittwoch von 12:00 -15:00 Uhr im SSC eine Sprechstunde zur zentralen Universitätsförderung an. Alle weiteren Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier.

Ziel des BAföG ist es, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. BAföG wird innerhalb der Regelstudienzeit zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen gezahlt. Der BAföG-Höchstsatz liegt derzeit bei 735 €. Bei der individuellen Berechnung der Höhe der Förderungsleistung wird das Einkommen der Eltern, eigenes Vermögen und das eigene Einkommen berücksichtigt.

Ihr Ansprechpartner zum Thema Studienfinanzierung, insbesondere BAföG, ist das Studierendenwerk Düsseldorf. Antragsformulare und Gesetzestexte finden Sie unter http://www.bafög.de/. Die Antragsbearbeitung erfolgt im Amt für Ausbildungsförderung auf dem Campus der Heinrich-Heine-Universität. Aber nicht nur im Bereich BAföG ist das Studierendenwerk Ihr Ansprechpartner. Zudem ist das Studierendenwerk auch für die Vermittlung der Studiendarlehen der Darlehenskasse zuständig, es ist Kooperationspartner für den KfW-Studienkredit und hilft Ihnen bei vielen anderen Fragen zum Thema Studienfinanzierung.

Weiterhin besteht natürlich die Möglichkeit, neben dem Studium zu arbeiten und eventuell auch schon Erfahrungen für den späteren Berufsweg zu sammeln. Im juristischen Bereich kann hier der Freundeskreis der Düsseldorfer Juristischen Fakultät e.V. mit seiner Jobbörse weiterhelfen. Der Standort Düsseldorf bietet hier eine große Vielzahl von Möglichkeiten – neben den Lehrstühlen suchen auch die Kanzleien vor Ort häufig studentische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Verantwortlichkeit: