Zum Inhalt springenZur Suche springen

Terminanzeige

Forum Arbeitsrecht: Die Bedeutung von Betriebsmitteln für den Betriebsübergang nach § 613a BGB

Forum Arbeitsrecht

Am Montag, dem 21. Juli 2008, fand zum siebten Mal eine Vortrags– und
Diskussionsveranstaltung im Rahmen des „Forum Arbeitsrecht“ an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
statt. Es referierte  Frau Prof. Dr. Monika Schlachter zu dem Thema „Die Bedeutung von Betriebsmitteln für den Betriebsübergang nach § 613a BGB“. Frau Schlachter ist Universitätsprofessorin und Inhaberin des Lehrstuhls für
Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Rechts-vergleichung an der Universität Regensburg. Seit dem 01.01.2007 ist sie außerdem Mitglied des
Europäischen Ausschusses für Soziale Rechte des Europarates, der die Einhaltung der Europäischen Sozialcharta überwacht.  
 
Herr Prof. Dr. Feuerborn freute sich sehr, dass zahlreiche Vertreter und  Vertreterinnen aus der Richter- und Anwaltschaft, aus Unternehmen und
Gewerkschaften sowie aus dem wissenschaftl-ichen Kollegium und auch Referendare und Studierende seiner Einladung gefolgt und in die
Heinrich-Heine-Universität gekommen waren.

Zu Beginn des Vortrages ging Frau Prof. Dr. Schlachter auf den Normzweck des § 613a BGB ein und rekurrierte in diesem Zusammenhang auf die Betriebsübergangs-RL 2001/23/EG. Anschließend erörterte sie die Voraussetzungen der Norm und stellte diesen die vom EuGH und vom BAG vorgenommene Auslegung der Vorschrift gegenüber. Nach der Rechtsprechung erfordert ein Betriebsübergang nach § 613a BGB eine wirtschaftliche Einheit, den Fortbestand der Identität sowie einen Rechtsträgerwechsel durch Rechtsgeschäft. Besondere Bedeutung maß Frau Prof. Dr. Schlachter dabei dem Merkmal der „Identitätswahrung“ bei betriebsmittelgeprägten sowie betriebsmittelarmen Unternehmen bei und verwies in diesem Zusammenhang auf die von der Rechtsprechung des EuGH sowie des BAG aufgestellten Indizien. 


Vertiefend ging sie auf die Abgrenzung des Betriebsübergangs zur „Funktionsnachfolge“ ein, welche insbesondere bei betriebsmittelgeprägten Tätigkeiten, die mit eigenen  Betriebsmitteln des Auftraggebers erbracht werden, in der Praxis Probleme bereitet. Dabei kommt den vorhandenen Betriebs-mitteln relative Bedeu-tung zu. In diesem Zusammenhang stellte
die Referentin die Lösungsansätze des BAG und des EuGH sowie diesbezügliche Lösungsalternativen der Literatur dar. Nach der Rechtsprechung soll trotz eines Wech-sels der Betriebsmittel beispielsweise kein Betriebsübergang vorliegen, wenn der bisherige Betriebsinhaber seine Tätigkeit
fortsetzt, der Erwerber eine eigene Betriebsstruktur herstellt oder der Erwerber die betriebliche Tätigkeit abändert. 


Angesichts des ausführlichen Vortrages  und der detaillierten Folien fiel die
anschließende Diskussion recht knapp aus. Noch offene Fragen konnten bei einem „get together“ im Rahmen eines Imbisses und Umtrunks erörtert und geklärt werden.

Veranstaltungsdetails

21.07.2008, 18:00 Uhr - 20:00 Uhr
Verantwortlichkeit: