Am Montag, den 27. Juni 2005, fand zum zweiten Mal eine Veranstaltung der neu ge-schaffenen Reihe „Forum Arbeitsrecht“ an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf statt. Als Referent konnte Herr Univ.-Prof. Dr. Christian Rolfs von der Universität Bielefeld gewonnen werden. Herr Prof. Dr. Rolfs ist Inhaber des Lehr-stuhls für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht sowie Privatversicherungsrecht. Er referierte zu dem Thema „Aktuelle Fragen des Aufhebungsvertrages“.
Prof. Dr. Rolfs sprach in seinem dreigeteilten Vortrag über Schwierigkeiten bei Abschluss und Inhalt eines Aufhebungsvertrages sowie damit im Zusammenhang stehen-de sozialrechtliche Fragen. Er setzte sich dabei ausführlich mit der neuen Rechtsprechung des BAG auseinander und hob insbesondere die Problematik des gesetzlichen Widerrufsrechts des Arbeitnehmers bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages hervor. Zentrale Frage hierbei war, ob der Aufhebungsvertrag ein Haustürgeschäft ist. Leider konnte sich Herr Rolfs nicht mit der für den 2. Juni 2005 angekündigten, mit Spannung
erwarteten Entscheidung des BAG auseinandersetzen, weil sich die Parteien kurz zuvor außergerichtlich verglichen hatten. Das LAG Berlin hatte als Vorinstanz ein Wide-rufsrecht aus §§ 355, 312 BGB verneint, weil § 312 BGB auf arbeitsrechtliche
Aufhebungsverträge grundsätzlich nicht anwendbar sei (Urteil vom 5. April 2004 – 18 Sa 2204/03). Konkret ging es darum, ob ein Arbeitnehmer einen Auflösungsvertrag, der in seiner Privatwohnung abgeschlossen wurde, gemäß § 312 BGB widerrufen kann.
In diesem Zusammenhang verwies Prof. Dr. Rolfs auf eine Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts, in der das Gericht dazu Stellung genommen hat, ob der Arbeitnehmer als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB anzusehen ist. Im Ergebnis hat es einen Verbrauchervertrag gemäß § 310 Abs. 3 BGB
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerangenommen (Pressemitteilung des BAG Nr. 31/05 vom 25. Mai 2005).
An den Vortrag von Prof. Dr. Rolfs schloss sich eine rege und ausführliche Diskussion an, die einerseits inhaltliche Schwerpunkte wieder aufgriff, andererseits aber auch zur Klärung individueller Fragen genutzt werden konnte. Eine weitere Vertiefung der Problematik war im Laufe des Abends bei Speisen vom Buffet und Erfrischungsgetränken möglich.
Wie bereits die erste Veranstaltung der Vortragsreihe „Forum Arbeitsrecht“, die am 24. Januar 2005 stattgefunden hat, erfreute sich auch die zweite Auflage positiver Resonanz bei Vertretern aus Praxis, Wissenschaft und dem Kreise der Studierenden. Wir danken allen Teilnehmerinnen und
Teilnehmern für ihr Kommen und ihre Diskussionsbeiträge. Da
sich die neugeschaffene Reihe „Forum Arbeitsrecht“ als Schnittstelle und Begegnungsstätte für Praxis und Wissenschaft versteht und neben der Erörterung aktueller und praxisrelevanter Fragen des Arbeitsrechts auch interessierten Studierenden ein weiteres Informationsportal eröffnet, würden wir uns sehr über eine finanzielle Unterstützung freuen, um die Veranstaltungsreihe so erfolgreich wie bisher fortsetzen zu können. Allen Förderinnen und Förderern unserer wissenschaftlichen Arbeit danken wir bereits im Voraus herzlich für ihre freundliche Unterstützung.