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Forum Arbeitsrecht: Die arbeitsrechtlichen Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

Forum Arbeitsrecht

Am 5. Februar 2007 hat an der Juristischen  Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf die fünfte Veranstaltung der Reihe Forum Arbeitsrecht stattgefunden. Dabei sprach Frau  Universitätsprofessorin Dr. Sudabeh Kamanabrou zum Thema: Die arbeitsrechtlichen Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Frau Kamanabrou ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht und Methodenlehre an der Universität Bielefeld und eine ausgewiesene  Spezialistin zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG); sie hat sich intensiv mit der Problematik der unzulässigen Benachteiligung im Antidiskriminierungsrecht beschäftigt.  
 
Herr Professor Dr. Andreas Feuerborn freute sich sehr darüber, dass zahlreiche Vertreter aus Richter- und Anwaltschaft,  aus Unternehmen und Gewerkschaften sowie aus dem wissenschaftlichen Kollegium und Nachwuchs seiner Einladung gefolgt und in die Düsseldorfer Universität gekommen waren. Mit knapp 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern war das fünfte Forum Arbeitsrecht so gut besucht wie nie zuvor.

Frau Kamanabrou vertrat in ihrem Vortrag die Auffassung, dass die Regelungen zum sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes im Allgemeinen Teil (§ 2 AGG)
misslungen seien. Die europarechtlichen Richtlinien seien schlecht in nationales Recht umgesetzt worden. 

Ihr Referat begann Frau Kamanabrou mit einem  Überblick über das AGG.  Dabei
stellte sie die verpönten Merkmale, die Formen  der  (zulässigen)
Benachteiligungen,  die Handlungspflichten  des Arbeitgebers sowie die Rechtsfolgen von Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot vor. Anschließend orientierte sie sich an den verschiedenen Stadien eines Arbeitsverhältnisses und schilderte mit zahlreichen Beispielen mögliche
Verletzungshandlungen. Die Professorin hob hervor, dass in Bewerbungssituationen, etwa bei einer Stellenausschreibung, und im nachfolgenden Einstellungsverfahren zwar einerseits viele Einzelanforderungen zu beachten seien, dass aber andererseits weiterhin der Grundsatz gelte, nach dem man einstellen dürfe, wen man wolle. 

Vertiefend ging sie auf die gerechtfertigte Benachteiligung aufgrund des Alters ein (§ 10 AGG). Dabei stellte sie heraus, dass das Hauptproblem derzeit die
Altersdiskriminierung vor allem älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sei; es sei jedoch zu fragen, wie der Begriff „ältere Arbeitnehmer“ überhaupt definiert werde. Dies verdeutlichte sie am Beispiel des TVöD und der dort enthaltenen Regelungen zum zeitlichen Umfang des jährlichen Urlaubsanspruchs. Bis zu einem Lebensalter von 29 Jahren hätten Arbeitnehmer Anspruch auf  26 Tage Jahresurlaub, während es ab dem
30. Lebensjahr dagegen schon 30 Urlaubstage seien. Die gleitende Berücksichtigung des Geburtsjahres, beispielsweise bei betrieblichen Sondervergütungen, sei nicht mehr zulässig, da der Altersbegriff nicht relativ, sondern absolut zu verstehen sei.

Nach einer Betrachtung der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 4 AGG widmete sich Frau Kamanabrou im Schlussteil ihres Vortrags den  Rechtsfolgen von
Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot. Neben Ausführungen zu Entschädigungen und Schadensersatz bei Verstößen des Arbeitgebers
lenkte sie den Blick darauf, dass bei Verstößen Dritter ein Arbeitgeber  verschuldensunabhängig zum Handeln gezwungen ist. Insoweit sei der
Arbeitgeber also verpflichtet, seine Mitarbeiter/-innen vor Übergriffen  Dritter zu schützen.

Abschließend gab Frau Kamanabrou unter Berücksichtigung nationaler und europäischer Rechtsprechung einen interessanten Ausblick auf die Folgen der Unwirksamkeit benachteiligender Vereinbarungen im Hinblick auf Gehaltsregelungen des TVöD. 

Dem durch zahlreiche Beispiele bereicherten Vortrag – wie etwa der chinesische Kellner im China-Restaurant – folgte eine  angeregte Diskussion, in der vor allem Deutungsunterschiede zwischen Theorie und Praxis erörtert wurden. Ein kleiner Imbiss mit Umtrunk schließlich rundete  den Abend ab und bot Gelegenheit zu Diskussion und weiterem Austausch.                  

Veranstaltungsdetails

05.02.2007, 18:00 Uhr - 20:00 Uhr
Verantwortlichkeit: