Zum Inhalt springenZur Suche springen

Besuch des Bundesjustizministeriums


Montag, 13.45 Uhr

Besuch des Bundesjustizministeriums

von Iris Raith


Nach den interessanten Eindrücken aus dem Bundestag ging es für die Gruppe nach einer kurzen Pause weiter in das nahe dem Gendarmenmarkt gelegenen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Das Programm begann mit einer kurzen Begrüßung durch Bernadette Makoski, einer früheren Düsseldorfer Studentin und Mitarbeitern, die aktuell als Richterin an die Patentabteilung des Ministeriums abgeordnet ist. Im Anschluss führte uns Frau Teschke durch das historisch äußerst geprägte Gebäude.

Der Haupteingang des Ministeriums wurde von dem Architekten Langhans entworfen, der auch das Brandenburger Tor erschuf. Anfang des 20. Jahrhunderts diente das Gebäude als Konfektionshaus und wurde von Juden betrieben. In einem der Innenhöfe soll ein Denkmal in Form eines Hemdes daran erinnern. Dass es sich hierbei tatsächlich um ein Hemd handelt fiel den meisten von uns erst auf, nachdem uns Frau Teschke darüber aufgeklärt hatte. Neben dem Hemd steht eine Linde, ein Baum der das Symbol der Gerechtigkeit repräsentiert. In den bereits erwähnten Innenhöfen wurden an den Wänden Schusslöcher, die während der letzten Tage des 2. Weltkrieges entstanden, in ihrem Originalzustand erhalten, um an diese Zeit zu erinnern. Letztendlich fand in dem Haus eines der wichtigsten Ereignisse der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts statt: Die Verkündung der Reisefreiheit am 9. November 1989 durch Günther Schabowski. Der Raum des damaligen Presseamtes der DDR konnte leider nicht bewahrt werden, jedoch erinnert ein Kunstwerk des Künstlers Ulrich Schröder an diesen historischen Moment. Zudem wurden wir auch noch über die Nutzung der zahlreichen Solarzellen auf dem Dach zur Stromgewinnung für das Ministerium informiert.

Nach der interessanten Hausführung hielten Mitarbeiter der Abteilung für öffentliches Recht zwei Vorträge. Das Ministerium beschäftigt sich insbesondere mit der Rechtsprüfung von diversen Gesetzes- und Verordnungsentwürfen der anderen Bundesministerien und achtet hierbei besonders auf die Vereinbarkeit mit der Rechtsordnung und auf rechtlich präzise Sprache. Der erste Vortrag wurde von Herrn Dr. Barth, dem Leiter des Referates „Verfassungsgerichtsbarkeit“ gehalten. Er beschrieb sehr eindrucksvoll seinen Aufgabenbereich, den u.a. eine enge Zusammenarbeit mit dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ausmacht, um letzterem z.B. mit dem Problem der immensen Anzahl an Verfassungsbeschwerden unter die Arme zu greifen. Gemeinsam arbeitet man daran, Lösungen für das oben genannte Problem zu entwickeln, die beiden Parteien von Vorteil sein sollen.

Zum Abschluss berichtete Herr Schlotter, ein derzeitig in das Ministerium abgeordneter Staatsanwalt, über seine Arbeit im Grundrechte-Referat. Anfangs erzählte er, er schreibe praktisch täglich kleine „Ö-Recht-Scheine“: Seine Arbeit bestehe darin, die Gesetzentwürfe auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten zu prüfen. an dieser Arbeit war es besonders schön zu sehen, dass solche, im Studium sehr gängige Prüfungen, auch in der Praxis durchaus relevant sind.

Verantwortlichkeit: