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Berlinfahrt 2017

Die Berlin-Fahrt des Freundeskreises vom 11.11-15.11.2017

Vom 11. bis zum 15. November 2017 unternahm der Freundeskreis zum nunmehr vierten Mal eine Studienfahrt nach Berlin. Auch in diesem Jahr begleitete der 1. Vorstandsvorsitzende des Freundeskreises, Herr Prof. Dr. Dirk Olzen, die Exkursion.

Am Montag begann unser „offizielles Programm“ mit einem Besuch des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Daran schloss sich die Besichtigung der Zentrale von Amnesty International in Berlin an, in deren Rahmen die Teilnehmer Einblicke in die Arbeit eines Juristen bei einer Menschenrechtsorganisation erhielten.

Im Anschluss an den Besuch des Auswärtigen Amtes besuchten wir auf Einladung des Bundestagsabgeordneten und Vorstandsmitglied des Freundeskreises Mahmut Özdemir den Deutschen Bundestag.

Die Fahrt endete schließlich mit einer Führung durch die Gedenkstätte Hohenschönhausen, die durch die Berichte von Zeitzeugen besonderen Eindruck hinterließ.

Der Freundeskreis freut sich schon auf die nächste Berlin-Exkursion mit einem vielfältigen Programm im kommenden Jahr.

Im Folgenden berichten sechs Teilnehmer der diesjährigen Berlin-Fahrt ausführlich von den einzelnen Stationen.

Für die Fotos dankt der Freundeskreis Herrn Jakob Jugovic herzlich.

Montag, 10.00 Uhr:

Besuch des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

(von Daniela-Ricarda Jaust) Erster offizieller Programmpunkt unserer Berlin-Exkursion war am Montagvormittag der Besuch des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Dort führte Frau Klecar vom Referat für Öffentlichkeitsarbeit die Gruppe durch das Besuchsprogramm, das mit einem Vortrag von Herrn Prof. Dr. Ulrich Seibert, langjähriger Honorarprofessor der Universität Düsseldorf und aktuell Leiter des Referats für Gesellschaftsrecht, begann.

Er widmete sich der Beantwortung der Frage: Wie entstehen Gesetze? Ausführlich zeichnete er den Prozess von den ersten groben politischen Zielvorgaben aus dem Koalitionsvertrag über die Kenntnisnahme der verschiedenen, teils extremen Positionen bis zum Versuch der Objektivierung in einem Gesetzesentwurf nach. Als zeitaktuelles Beispiel aus dem Gesellschaftsrecht diente die aufgrund von Vorgaben der EU-Kommission notwendig gewordene Rechtsfindung im Rahmen der Digitalisierung von Existenzgründungen. Herr Prof. Seibert beschrieb den kommunikativ „ungeheuer schwierigen“ Prozess des Gesetzgebungsverfahrens sehr anschaulich als „Holzen und Sägen“. Auf das berufliche Tätigkeitsfeld von Juristen im Bundesministerium angesprochen, erklärte er, dass ein Zugang zum BMJV grundsätzlich über zwei Wege möglich sei: Zunächst suche das Ministerium mittels Ausschreibungen regelmäßig Richter als Referenten. Es seien aber auch Volljuristen aus renommierten Rechtsanwaltskanzleien mit referatsspezifischen Fachkenntnissen willkommen.

Zweiter Referent des Tages war Herr Dr. Barth, Leiter des Referats für Verfassungsgerichtsbarkeit und Justizverfassungsrecht. Er skizzierte zunächst den organisatorischen Aufbau des BMJV und verwies auf die Besonderheit, dass das BMJV eine „Juristenmonokultur“ beherberge. Neben der originären Aufgabe der Gesetzgebung erläuterte er die notwendigen Mitprüfungstätigkeiten des BMJV in den übrigen Bundesministerien. Die Hauptaufgabe seines eigenen Referats sei jedoch die Betreuung der Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Für Herrn Dr. Barth war es ebenfalls ein besonderes Anliegen, den Studenten die „unglaubliche Kommunikationsarbeit“ eines Juristen im BMJV aufzuzeigen. Außerdem erfordere die Tätigkeit im BMJV fachliche Flexibilität, da im Ministerium eine „Kultur des Wechsels“ herrsche, sodass in den ersten Dienstjahren ein Wechsel des Referats üblich ist. Erst nach längerer Dienstzeit würde zur Wahrung des hohen Standards einer Spezialisierung Rechnung getragen.

Den Abschluss des erkenntnisreichen Vormittags machte Frau Klecar mit einer Führung durch das traditionsreiche Gebäude. Dessen ältester Teil, die barocken Mohrenkolonnaden des Architekten Carl Gotthard Langhals, der auch das Brandenburger Tor erbaute, stammt aus dem 18. Jahrhundert und ziert heute den Eingangsbereich des Ministeriums. Große Teile des Gebäudekomplexes hatten zunächst jüdischen Kaufleuten als Konfektionshäuser gedient, deren Tätigkeit später durch das NS-Regime untersagt wurde. In einem Gebäudeteil des heutigen BMJV befand sich nach dem zweiten Weltkrieg das Presseamt der DDR, in welchem am 9. November 1989 die Reisefreiheit verkündet wurde und das heute anlässlich dieses bedeutenden Ereignisses in der Wende-Geschichte durch eine Installation des Künstlers Ulrich Schröder ausgestaltet ist. Dieses historische Ereignis und die optimale Lage in der Bundeshauptstadt waren Anlass für den Umbau zum heutigen BMJV, der unter der Leitung des Düsseldorfer Architektenbüros Eller + Eller, das auch den Landtag in Düsseldorf gebaut hat, erfolgte. Die Innenhöfe sind durch Stahl-Glaskonstruktionen überdacht und schaffen ein helles Ambiente für die etwa 700 Mitarbeiter. In dem restaurierten Gebäudekomplex wurde das Vorhaben umgesetzt, den Energieverbrauch der Regierungsgebäude bei den Neu- und Umbaumaßnahmen in Berlin soweit wie möglich zu reduzieren und regenerative Energien – hier eine Photovoltaikanlage – zu nutzen. Das Thema Verbindung von Architektur und Natur spiegelt sich auch in der Begrünung der Fassaden und Innenhöfen wider. Das BMJV verfügt über die (nach dem BVerfG) zweitgrößte juristische Fachbibliothek, die rund 400.000 Bücher umfasst. Nach zweieinhalbstündigem Besuch verließ eine beeindruckte Studentengruppe das Ministerium.

Montag, 14:30 Uhr:

Besuch von Amnesty International

(von Katharina Michels und Olivia Simka) Im Rahmen unserer Fahrt nach Berlin besuchten wir zum ersten Mal die Zentrale der Menschenrechtsorganisation „Amnesty International“ in Berlin. Dort sprachen wir mit der Referentin für Internationales Recht und Expertin für Polizei und Menschenrechte Maria Scharlau über die Arbeitsweise von Amnesty International, Polizeigewalt in Deutschland und das sog. „racial profiling“.

Im Jahr 2010 bekam die deutsche Sektion von der Londoner Amnesty-Zentrale den Auftrag, einen Bericht zu einzelnen Fällen von Polizeigewalt zu verfassen, um Rückschlüsse auf allgemeine Missstände ziehen bzw. Machtmissbrauch aufdecken zu können. Der im Jahr 2010 veröffentlichte Bericht „Täter unbekannt“ wurde, so wie fast alle Amnesty-Berichte, von einer ehrenamtlichen Gruppe erarbeitet. In dem Bericht wurden folgende Forderungen formuliert: Erstens solle bei hoher Polizeipräsenz eine flächendeckende Kennzeichnungspflicht eingeführt werden, um Identifikationsprobleme zu vermeiden. Dabei seien die Polizisten durch die anonyme Ziffer nur intern und nur im Falle einer Ausschreitung zu identifizieren, was zu einer Individualisierung der Fälle führe. Zweitens fordert Amnesty die Einführung einer unabhängigen Ermittlungsinstanz. Drittens sollen Polizisten zukünftig verstärkt im Rahmen von Schulungen für das Thema „Wahrung von Menschenrechten“ sensibilisiert werden. Der Versuch, diese Forderungen durchzusetzen, stoße auf praktische Probleme: Zum einen sei „Polizeigewalt“ zu einem sehr politisierten Thema – nicht zuletzt durch das wachsende allgemeine Unsicherheitsgefühl in Deutschland – geworden. Zum anderen gibt es in Deutschland 17 Polizeiverbände, was den Austausch zwischen den einzelnen Verbänden und Amnesty International erschwere.

Unter der Überschrift „Polizei und Menschenrechte“ beschäftigt sich Amnesty außerdem mit dem Thema „racial profiling“. Darunter ist eine unverhältnismäßig häufige und zumeist unangenehme Personenkontrolle durch Polizisten zu verstehen, welche aufgrund von ethnischen Merkmalen durchgeführt wird. „Racial profiling“ sei ein Verstoß gegen den Schutz vor Diskriminierung und beeinträchtige die Menschenwürde der Betroffenen, so Maria Scharlau. Insbesondere sei der Rassismus-Begriff in Deutschland verkürzt: Er müsse weiter gefasst werden und nicht lediglich mit nationalsozialistischen Überzeugungen verknüpft werden. Schließlich bleibe zu hoffen, dass die Zukunft mehr Sensibilisierung gegenüber Projekten bringt, welche „racial profiling“ und Polizeigewalt bekämpfen. Unserer Gruppe hat der Besuch der Zentrale von Amnesty International in Berlin einen ersten Einblick in die Arbeit eines Juristen bei einer Menschenrechtsorganisation verschafft.

Dienstag, 10:00 Uhr:

Besuch des Auswärtigen Amtes

(von Astrid Schimang) Am Dienstag führte uns unser erster Programmpunkt zum Werderscher Markt 1 in Berlin. Dort haben wir einen Einblick in die Arbeit des Auswärtigen Amtes erhalten.

Nach der obligatorischen Sicherheitskontrolle hat uns unsere Referentin zunächst über die Geschichtsträchtigkeit des Ortes aufgeklärt. Anfang des vorigen Jahrhunderts wurde das Gebäude zunächst als Erweiterung der Reichsbank geplant und wurde als eines der ersten Prestige-Objekte während der NS-Zeit errichtet. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde das Gebäude von der SED bis zum Ende der DDR genutzt. Mit Umzug des Auswärtigen Amtes von Bonn nach Berlin 1999 wurde das „Haus am Werderscher Markt“ um einen Neubau erweitert. Dieser symbolisiert heute gleichzeitig die Transparenz des Auswärtigen Amtes für den Bürger wie auch die von der Geschichte geprägte Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland.

Insbesondere wurde auch auf die Bedeutung des Krisenreaktionszentrums, welches sich in den ehemaligen Tresorräumen des Gebäudes befindet, eingegangen. Dieses ist 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche erreichbar und ist u.a. auch für die Koordination der einzelnen Ressorts mit internationalen Partnern zuständig. Als Aufgaben des Auswärtigen Amtes wurden insbesondere die Friedens- und Migrationspolitik, aber auch der konsularische Beistand hervorgehoben. Neben der Zentrale in Berlin unterhält das Auswärtige Amt 153 Botschaften, 54 Generalkonsulate und 7 Konsulate, eine sonstige Vertretung in Ramallah, 12 multilaterale Vertretungen und eine inoffizielle Vertretung in Taiwan. Kaum ein anderes Land unterhält so viele Vertretungen im Ausland. Somit ist auch nicht überraschend, dass insgesamt ca. 12.000 Personen im In- und Ausland für das Auswärtige Amt tätig sind. Darunter sind derzeit etwa 3.000 Mitarbeiter im Inland beschäftigt, ebenso viele entsandte Mitarbeiter und knapp 6.000 lokale Mitarbeiter an Auslandsvertretungen. Insgesamt beträgt der Etat des Auswärtigen Amtes etwa 1,5% des Bundeshaushaltes. Von diesem Budget wird mehr als die Hälfte für die Sicherung von Frieden und Stabilität verwendet.

Zum Ende wurde uns noch etwas über die Arbeit und Bewerbung beim Auswärtigen Amt berichtet. So werden jedes Jahr im Mai 30 bis 40 Beamtenanwärter für den höheren Dienst eingestellt. Nach einem 14-monatigen Vorbereitungsdienst in Berlin werden alle drei bis vier Jahre das Aufgabengebiet und der Arbeitsort gewechselt. Um bereits vorher einen Einblick in die Arbeit des Auswärtigen Amtes zu erlangen, ist es möglich, während des Referendariats oder für ein studentisches Praktikum in der Zentrale des Auswärtigen Amtes in Berlin oder in einer Botschaft zu arbeiten.

Dienstag, 15:00 Uhr:

Besuch des Deutschen Bundestags

(von Moritz Jäschke) Am Dienstagnachmittag besuchte die Freundeskreis-Reisegruppe auf Einladung des Duisburger MdB Mahmut Özdemir, der zudem Vorstandsmitglied des Freundeskreises ist, den Deutschen Bundestag. Nach dem obligatorischen Sicherheits-Check ging es hinauf auf eine der Besucheremporen, die einen beeindruckenden Blick in den 1.200 qm großen Plenarsaal ermöglichen.

Dort begrüßte uns Herr Andreas Witt, der für den Bundestag im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit tätig ist, um uns sowohl über architektonische Besonderheiten des Reichstagsgebäudes als auch über politische und organisatorische Aspekte der Bundestagsarbeit ins Bilde zu setzen. Souverän und witzreich berichtete Herr Witt über die Planungen des britischen Architekten Norman R. Foster und erläuterte etwa, warum der 2,5 Tonnen schwere Bundesadler nicht mit demjenigen übereinstimmt, der noch die Wände des Bonner Bundestages schmückte. Mit besonderem Interesse wurden auch die Ausführungen zu der 23 Meter hohen Glaskuppel des Gebäudes verfolgt, in der sich 360 Spiegel befinden, die Sonnenlicht in den Plenarsaal leiten.

Sodann wurde die Sitzverteilung der Abgeordneten sowie der Regierungs- und Bundesratsvertreter im Bundestag erörtert, um anschließend die staatsorganisationsrechtlichen Grundlagen der Regierungsbildung und Kanzlerwahl zu thematisieren. Schließlich bestand die Möglichkeit, Fragen an Herrn Witt zu richten, der diese fundiert und unter Hinweis auf die eine oder andere interessante Anekdote beantwortete. Bevor die Reisegruppe die Kuppel des Reichstags über den 500 m langen Spiralweg besichtigen konnte, fand das von Herrn Özdemir organisierte Treffen in einem Besprechungssaal des Gebäudes statt. Leider konnte Herr Özdemir aufgrund kollidierender Termine selber nicht anwesend sein, sodass er von einem Mitarbeiter seines Berliner Abgeordneten-Büros vertreten wurde. Nachdem dieser Einblicke in seine Arbeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter eines Bundestagsabgeordneten gegeben hatte, wurde der Ablauf einer parlamentarischen Woche eines Abgeordneten skizziert. Dies bildete den Anknüpfungspunkt für die sich anschließende rege Diskussion, die sich vor allem mit Fragen zur Tätigkeit eines Abgeordneten befasste.

Dienstag, 19:00 Uhr:

Zu Gast beim rbb

(von Eric Skopke) Nach unserem Besuch beim Auswärtigen Amt zogen einige von uns weiter Richtung Brandenburger Tor, um noch einmal die obligatorischen Touri-Fotos zu schießen. In Mitten des regen Treibens am Pariser Platz wurden wir spontan von Promotern gefragt, ob wir Lust hätten, abends im Fernsehstudio des rbb (Rundfunk Berlin-Brandenburg) mit dem insbesondere regional bekannten Moderator Jörg Thadeusz auf Sendung zu gehen. Typisch Berlin eben – dynamisch, bunt, lebendig. So ging es also für uns rund 15 Teilnehmer gegen 19 Uhr zum Hauptsitz auf der Masurenallee, wo wir nach einem Sektempfang Platz im Studio nahmen. Dort warteten wir auf den Beginn der Sendung – fasziniert und aufgeregt bei der Produktion dabei zu sein und den Dreh aus nächster Nähe mitzuerleben einerseits, sowie andererseits gespannt auf den Politdiskurs, der im Rahmen der Show „Thadeusz und die Beobachter“ mit prominenten Gästen, zu denen dieses Mal Claudia Kade (Ressortleiterin Politik, DIE WELT), Elisabeth Niejahr (Buchautorin; Journalistin, WirtschaftsWoche), Markus Feldenkirchen (Schriftsteller; Journalist, DER SPIEGEL), und Claudius Seidl (Filmkritiker; Feuilletonchef, Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung) zählten, stattfand.

Inhaltlich befasste sich diese Ausgabe der Sendung mit den zu dem Zeitpunkt noch nicht für gescheitert erklärten Sondierungsgesprächen eines möglichen „Jamaika-Bündnisses“. Die Debatte, die sich dabei auch um die Bedeutung der Wahlergebnisse für die einzelnen Parteien (Sieger wie Verlierer) drehte, problematisierte sodann das Fehlen einer politischen Führung mit Blick auf den politischen Umbruch in den USA seit Beginn der Amtszeit von Präsident Donald Trump. Natürlich blieb das Einblenden des ein oder anderen ironisch kommentierten Auswärtsbesuchs von Trump nicht aus, sodass es trotz der gravierenden Thematik an Un-terhaltsamkeit nicht zu fehlen vermochte. Zuletzt ging es auch um die deutlich in den Vordergrund gerückte gesellschaftliche Diskussion über Sexismus und kritisch zu beäugende Machtverhältnisse seit dem Missbrauchsskandal des Fernsehproduzenten Harvey Weinstein und der kürzlich vom „Time“-Magazin zur Person des Jahres 2017 gekürten, konsekutiv populär werdenden „#MeToo“-Kampagne. Insgesamt beinhaltete die Sendung einen Querschnitt aktueller, kulturell wie gesellschaftlich signifikanter Kontroversen, der zum Entertainment-Faktor unserer Berlin-Reise beigetragen und zusätzlich dem Bildungscharakter deren gebührend Tribut zollte.

Selbstverständlich ließen wir es uns nicht nehmen, ein Foto mit Jörg Thadeusz zu machen. Der Besuch der Sendung war definitiv ein Highlight der diesjährigen Fahrt!

Mittwoch, 9:30 Uhr:

Besuch der Gedenkstätte Hohenschönhausen

Der letzte Programmpunkt unserer diesjährigen Berlin-Fahrt führte am Mittwoch zu der Gedenkstätte Hohenschönhausen im Nordosten Berlins.

Als ehemaliges Gefängnis der Staatssicherheit liegt die Gedenkstätte im damaligen Gebiet der DDR. Ein Einführungsfilm erläuterte nachdrücklich die Geschichte des Gefängnisses, das zunächst in den Nachkriegsjahren unter sowjetischer Führung zur Unterbringung von Kriegsgefangenen genutzt wurde und später dem SED-Regime in den 60er Jahren als Untersuchungsgefängnis diente. Bis 1989 wurden in Hohenschönhausen politische Gegner des SED-Regimes ohne Anklage und ohne Aussicht auf anwaltliche Vertretung inhaftiert.

Die Führung über das Gelände sowie durch die verschiedenen Gebäudekomplexe wurde durch die Erzählungen von Zeitzeugen begleitet, was für die Teilnehmer der Berlin-Fahrt besonders beeindruckend war.

Der Freundeskreis freut sich schon auf die nächste Berlin-Exkursion mit einem vielfältigen Programm im Jahr 2018.

Verantwortlichkeit: