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Am 17.06.2020 lud die Gleichstellungsbeauftragte der juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Prof. Dr. Katharina Lugani, zum bereits zehnten Mal zu einer Veranstaltung aus der Reihe „Juristinnen und Juristen im Dialog“ ein. Das Thema dieser Veranstaltung lautete: „Der Beruf der Staatsanwältin/des Staatsanwaltes“. Aufgrund der aktuellen Umstände der Corona-Pandemie konnte die Veranstaltung nicht wie üblich in Form einer Diskussionsrunde an der Universität ausgerichtet werden. Stattdessen fand sie online per Videokonferenz statt, zu denen sich neben den eingeladenen Referenten auch alle Interessierten von Zuhause zuschalten konnten. Zur großen Freude aller wurde die Veranstaltung von über 130 ZuhörerInnen besucht.

Ziel der Veranstaltung war es, den Beruf der Staatsanwältin/des Staatsanwaltes näher zu beleuchten und ausführlich – von den Einstellungsvoraussetzungen über den Berufsalltag bis zu den Verdienst- und Karrieremöglichkeiten – vorzustellen. Zu diesem Zweck waren Frau Melanie Hantke, Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hagen, und Herr Falk Schnabel, Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, eingeladen. Sie berichteten über ihren Beruf und standen dabei allen Fragen, die von den TeilnehmerInnen per Chat oder per Freischaltung des Mikrofons gestellt wurden, Rede und Antwort.Nach der Eröffnung durch Frau Prof. Dr. Katharina Lugani stellten sich die beiden Gäste zunächst kurz vor, berichteten über ihre jeweilige Vita und ihre genaue Tätigkeit. Frau Hantke erzählte von ihrem üblichen Tagesablauf, von der intensiven Zusammenarbeit mit den Behörden im Ermittlungsverfahren und den mitunter oft langwierigen Hauptverhandlungen. Auch Herr Schnabel berichtete von seiner Tätigkeit als Behördenleiter und erläuterte Grundsätzliches zur Struktur der Staatsanwaltschaften und zu den verschiedenen Karrierestufen bei der Staatsanwaltschaft.In den Ausführungen der beiden Referenten wurde schnell deutlich, dass ein/e Staatsanwältin/Staatsanwalt vielseitig tätig ist: in Sitzungen vor Gericht, bei der Aktenbearbeitung im Büro, aber auch im „Außendienst“ beispielsweise bei einem Zugriff oder bei einer Tatortbesichtigung. Auch teilt sich eine Staatsanwaltschaft in unterschiedliche Aufgabenfelder in Form von verschiedenen Dezernaten und Sonderabteilungen, beispielsweise Abteilungen für Drogendelikte, Jugendstraftaten oder Kapitaldelikte.Für die meisten DiskussionsteilnehmerInnen interessant zu hören war sicherlich, dass – anders als beispielsweise bei den „Tatort“-Filmen – eine Staatsanwältin/ein Staatsanwalt immer mehrere Verfahren gleichzeitig zu bearbeiten hat und dass dies bis zu 800 Verfahren im Jahr sein können. Dennoch betonten beide Referenten, dass der Arbeitsaufwand gut zu bewältigen sei. Beide mögen an ihrem Beruf, dass er ihnen viele Freiheiten und Raum für Eigenverantwortlichkeit lässt. Auch trägt man bereits von Beginn an große Verantwortung und trifft zahlreiche Entscheidungen. Dabei erhalten BerufsansfängerInnen jedoch Unterstützung von KollegInnen und sie sind auch aufgrund der engen Zusammenarbeit mit beispielsweise Polizei oder Steuerfahndung nicht ganz auf sich allein gestellt. Zudem helfen zahlreiche Fortbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten dabei, die notwendige Entscheidungssicherheit zu erlangen.Als einen großen Vorteil des Berufs wurde von Herrn Schnabel außerdem betont, dass man ein Verfahren – anders als ein Richter – von Anfang bis Ende begleitet. Man ist also über alle Instanzen und Verfahrensschritte bis zu dem Zeitpunkt, an dem der oder die Betroffene aus der Haft entlassen wird, beteiligt. Frau Hantke ergänzte dazu, dass die Staatsanwaltschaft dabei die „Richtung“ des Verfahrens vorgibt, was sie persönlich als Vorteil gegenüber dem Richterberuf empfindet.In der Diskussionsrunde wurden ferner die Einstiegsvoraussetzungen bei der Justiz in NRW (z.B. Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht, das Erreichen von mindestens 7,76 Punkten im zweiten juristischen Staatsexamen) besprochen. Auch wurden die Verdienstmöglichkeiten (nach LBesG NRW, und LBesO NRW von Besoldungsgruppe R1 bis R6) bei der Staatsanwaltschaft thematisiert. Zudem wurde erläutert, dass zu Beginn der Karriere – anders als in anderen Bundesländern – in Nordrhein-Westfalen eine Entscheidung zwischen dem Beruf als Richter/in und dem der Staatsanwältin/des Staatsanwaltes zu treffen ist. Bewerbungen sind dementsprechend auch bei der Generalstaatsanwaltschaft (und nicht etwa beim Oberlandesgericht) einzureichen.

Thema der Veranstaltung war weiterhin die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.Bei Nachwuchs, aber auch aus anderen Gründen wie beispielsweise der Pflege eines Angehörigen, ist in der Staatsanwaltschaft jederzeit Teilzeitarbeit möglich. Diese ist zeitlich unbegrenzt und kann daher auch über einen langen Zeitraum in Anspruch genommen werden. Die Tatsache, dass Staatsanwältinnen/Staatsanwälte nach zwei bis drei Jahren eine Planstelle erhalten und damit BeamterIn auf Lebenszeit werden, trägt zur Planungssicherheit bei. Insbesondere kann dann keine Versetzung gegen den Willen mehr erfolgen, was räumliche Sicherheit für die Familie gibt. Auch die sonstigen Vorteile des Beamtentums – beispielsweise in Bezug auf die Pension – wurden herausgestellt. Für die Gleichstellungsbeauftragte war vor allem spannend zu hören, dass in der Staatsanwaltschaft Düsseldorf aktuell mehr Frauen als Staatsanwältinnen tätig sind (circa 60 %). Eine Abteilungsleitung oder Behördenleitung haben jedoch überwiegend noch Männer inne, wobei Herr Schnabel dort in Zukunft gerade wegen der hohen Anzahl von Berufsanfängerinnen einen Wandel für wahrscheinlich hält. Als Schlussworte legten sowohl Frau Hantke als auch Herr Schnabel den TeilnehmerInnen den Beruf der Staatsanwältin/des Staatsanwaltes nochmals nahe. Zudem empfahlen sie allen Interessierten, neben der Strafstation auch die Wahlstation im Referendariat bei der Staatsanwaltschaft zu absolvieren. Studierenden ist ein Justizpraktikum zu raten, welches in Düsseldorf vom Oberlandesgericht, Landgericht und der Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit bald angeboten werden wird. Dort wird die Möglichkeit geboten, schon einmal in die verschiedenen Bereiche der Justiz reinzuschnuppern und auch die Staatsanwaltschaft kennenzulernen. Weitere Informationen zum Beruf der Staatsanwältin/des Staatsanwaltes in NRW und insbesondere genauere Informationen zum Einstieg als Volljurist bei der Staatsanwaltschaft finden Sie unter: https://www.justiz.nrw.de/Karriere_neu/03_new_berufseinstieg/03_new_staatsanwalt/index.php.

Die Veranstaltung wurde von den Studierenden, MitarbeiterInnen der Fakultät und allen sonstigen zugeschalteten Interessierten sehr gut angenommen, was sowohl die zahlreichen Fragen in der Diskussion als auch die hohe Teilnehmerzahl zeigten. Großer Dank gebührt den beiden Referenten, welche sich den technischen Herausforderungen einer Online-Konferenz gestellt haben und so offen, authentisch und spannend von ihrem Beruf berichtet haben. Durch sie wurde die Veranstaltung zu einem großen Erfolg. Für die umfassende Organisation der Veranstaltung ist Frau stud. iur. Kathrin Leitges herzlich zu danken.

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