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FAQ

Bitte lesen Sie zunächst sorgfältig die FAQ-Seite. Sollte Ihre Frage nachfolgend nicht beantwortet werden, wenden Sie sich gerne per E-Mail entweder an Frau Dr. Althans oder Frau Hinkel (internationales.jura(at)hhu.de)

Bitte senden Sie keine Anfragen an Frau Dr. Althans' oder Frau Hinkels persönliche E-Mail-Adressen und kommen Sie nicht ohne vorherige Terminvereinbarung in unseren Büros vorbei. Dies gewährleistet, dass wir keine Anfragen übersehen und uns für alle Studierende die Zeit nehmen können, die jeweils benötigt wird.

Allgemeine Fragen

Ein Auslandssemester bietet auf vielen Ebenen neue Möglichkeiten und breitere Horizonte:

I. Problemlösungskompetenz

Sie leben in einer anderen Kultur und müssen Ihre Probleme alleine lösen. Dies schult Selbstständigkeit und Organisationsfähigkeit. Sie werden lernen, dass Sie Dinge alleine schaffen und auf diese Weise ein einen Erfahrungsschatz schulen, der Ihnen auch für die Zukunft erhalten bliebt.

II. Sprachkenntnisse

Sie lernen durch einen längeren Auslandsaufenthalt eine Fremdsprache fließend und landestypisch zu beherrschen. Häufig werden Sie über die Landessprache hinaus auch Ihr Englisch verbessern, wenn Sie englischsprachige Kurse wählen oder in internationalen Communities unterwegs sind.

III. Persönlichkeitsentwicklung

Sie leben in einem neuen Umfeld in einer fremden Kultur.

IV. Fachliche Kenntnisse fremder Rechtsgebiete

Sie erlernen vor Ort ein fremdes Rechtsgebiet oder vertiefen Ihre Kenntnisse im Internationalen und Europarecht.

V. Besondere Angebote

Teilweise können besondere Vorlesungen oder Programme besucht werden, die deutsche Universitäten nicht anbieten, wie etwa Methodik-Kurse, juristische Rhetorisch, rechtshistorische Kurse oder Kurse aus ganz anderen Fakultäten (letzteres hängt von den individuellen Regelungen der Partneruniversitäten ab).

Eine Übersicht der Erasmuspartneruniversitäten der juristischen Fakultät finden Sie hier.

Außerhalb des Erasmusprogramms unterhält die Fakultät enge Beziehungen zur Suffolk University Law School Boston (USA) und zur Reichman University, Herzliya (Israel), sowie zur Caucasus Law School in Tiflis (Georgien)

Hierbei handelt es sich um Partneruniversitäten der HHU, die nicht von den Fakultäten, sondern direkt vom International Office (IO) koordiniert werden. Weitere Informationen, Bewerbungsfristen und ein gesondertes FAQ finden Sie direkt auf der Seite des International Offices. Fragen zu den Universitätspartnerschaften sowie Bewerbungen sind direkt dorthin zu richten.

Das ist grundsätzlich möglich. Ohne eine Fakultätspartnerschaft können Sie allerdings kein Erasmusstipendium erhalten. Besteht auch keine Universitätspartnerschaft, fallen i.d.R. auch Studiengebühren an. Insgesamt bedeutet ein solcher Aufenthalt einen erheblich höheren Organisationsaufwand. Bitte beachten Sie auch, dass die HHU Sie außer beim Erstellen von Transcripts nicht unterstützen kann.

Der gängigste Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt ist das 5. Semester (für einen Jahresaufenthalt das 5. und 6. Semester). Der Vorteil hier ist, dass Sie die Zwischenprüfung bereits abgeschlossen haben und ihre Schwerpunktwahl getroffen ist. Nach dem Auslandssemester können Sie dann regulär in den Schwerpunkt einsteigen und ggf. sogar eine Klausur aus dem Ausland auf den Schwerpunkt anrechnen.

Der Auslandsaufenthalt kann sich über ein Semester oder über das akademische Jahr erstrecken. Er kann zudem auf zwei Orte gesplittet werden. Gehen Sie nur das 5. Fachsemester ins Ausland, können Sie anschließend ohne Zeitverlust im Schwerpunktbereich weiter studieren. Gehen Sie im 5. und 6. Fachsemester ins Ausland können Sie anschließend im nächsten ungeraden Semester wieder einsteigen.

Grundsätzlich sind Auslandsaufenthalte aufgrund des neuen, flexibleren Studienaufbaus nun bereits ab dem 4. Semester möglich. Ebenfalls können Sie das Semester nach Abschluss des Schwerpunktes vor der Examensvorbereitung oder noch nach der staatlichen Pflichtfachprüfung antreten, solange Sie an der juristischen Fakultät immatrikuliert sind. Bitte bedenken Sie bei Ihrer Bewerbung, dass viele unserer Partneruniversitäten im Wintersemester ein breiteres Spektrum an Kursen anbieten.

Die Entscheidung können nur Sie selbst treffen. Bei einem Jahresaufenthalt können Sie tiefer in die Kultur Ihres Gastlandes eintauchen und ihre Sprachkenntnisse noch mehr festigen. Nach einem Jahr können Sie mit Ihrem Studium an der Stelle wieder einsteigen, an der Sie aufgehört haben.

Kürzere Aufenthalte eignen sich vor allem, wenn Sie sich noch unsicher sind, ob ein Auslandsaufenthalt etwas für Sie ist oder Sie möglichst wenig Zeit verlieren wollen. Möglich ist es auch, je ein Semester an zwei verschiedenen Universitäten zu verbringen.

Egal, wie Sie sich entscheiden: Ein Auslandsaufenthalt stellt in jedem Fall eine persönliche Bereicherung dar!

Das hängt von den Anforderungen der jeweiligen Gastuniversität ab. Hier finden Sie die Voraussetzungen aufgelistet nach Universität.

Grundsätzlich sollten Sie über Sprachkenntnisse verfügen, die mindestens dem Niveau B2 entsprechen. Dies gilt für die Hauptsprache (i.d.R.) Englisch, in der Sie studieren möchten. Für französisch-, spanisch- und italienischsprachige Universitäten ist häufig auch B1 ausreichend.

Dies ist der i.d.R. kein Hindernis. Vor allem diejenigen Partneruniversitäten, die englischsprachige Programme anbieten, fordern selbstverständlich keine Kenntnisse der Landessprache. Dennoch ist ein Aufenthalt im Ausland immer eine gute Gelegenheit, erste Kenntnisse in einer neuen Sprache zu erwerben, etwa mithilfe eines Sprachkurses.
Auch wenn Sie einen Aufenthalt in Spanien, Italien oder Frankreich absolvieren möchten und sich in der Landessprache (noch) nicht so sicher fühlen, sollten Sie eine Bewerbung in den jeweiligen Ländern in Erwägung ziehen! Sie können Kurse in der jeweiligen Landessprache mit englischsprachigen Kursen mischen. Nie haben Sie so gute Chancen, Ihre Sprachkenntnisse zu verbessern, wie während eines Auslandsaufenthaltes.

Ja, vor Ablauf der Bewerbungsfrist wird es im Januar ein Treffen zwischen Ehemaligen und Interessierten geben, bei dem Sie alle Fragen stellen können, die Sie interessieren.
Nach Ablauf des Auswahlprozesses findet zudem i.d.R. im Mai ein weiteres Treffen statt, bei dem zukünftige auf ehemalige Auslandsstudierende treffen und konkrete Fragen stellen können.

Außerdems gibt es auf der Seite des International Offices aktuelle Erfahrungsberichte von Studierenden.

Soll ich während des Studiums ins Ausland gehen? Oder soll ich nach dem ersten Staatsexamen einen LL.M.- Studiengang absolvieren? An dieser Frage scheiden sich die Geister. Eine allgemeinverbindliche Antwort gibt es nicht. Eines aber ist sicher: Beides schließt sich nicht gegenseitig aus. Im Gegenteil: Ein ERASMUS-Studium kann auf ein späteres Masterstudium vorbereiten. Wer sich für beides entscheidet, hat außerdem die Möglichkeit, fachspezifische Kenntnisse in mehr als einer Fremdsprache zu erwerben. Zu beachten ist auch, dass sich viele JuristInnen nach dem Examensstress der ersten Staatsprüfung und in Anbetracht des bevorstehenden zweijährigen Referendariats letztendlich doch gegen ein Postgraduiertenstudium entscheiden. Dann ist es schön, wenn man bereits einen Auslandsaufenthalt während des Studiums auf der Habenseite hat.

Das International Office führt ein eigenes FAQ. Darin werden viele zusätzliche Fragen beantwortet.

Finanzierung/Erasmusförderung

Wenn Sie im Rahmen des Erasmusprogramms zu einer unserer Partnerunis gehen und für ein Erasmusstipendium ausgewählt werden, müssen Sie keine Studiengebühren zahlen. Gleiches gilt aufgrund unserer bilateralen Abkommen grundsätzlich auch für Aufenthalte in Herzliya, Boston und Tiflis.
Beachten Sie aber, dass wie an der HHU auch Kosten für Semesterticket o.ä. anfallen können.

Studierende, die das Erasmusprogramm absolvieren und für das Erasmusstipendium ausgewählt wurden, erhalten hierfür eine finanzielle Förderung. Wenn Sie von uns einen Studienplatz erhalten haben, bekommen Sie automatisch Informationen zu Beantragung des Stipendiums. Informationen zur Höhe der Förderung sowie die Beantwortung häufig gestellter Fragen finden Sie beim International Office: https://www.hhu.de/internationales/studium-und-praktikum-im-ausland-fuer-outgoings/erasmus-studienaufenthalte.

Das International Office hat überdies ein eigenes FAQ, in dem viele Informationen bereitgestellt werden. Bei konkreten Fragen zum Erasmusstipendium wenden Sie sich bitte direkt dorthin.

Der Erhalt eines Stipendiums der Begabtenförderwerke steht dem Bezug des Erasmusstipendiums grundsätzlich nicht entgegen. Bitte erkundigen Sie sich aber ggf. vorher bei Ihrem Stipendiengeber, ob im Einzelfall andere Regelungen gelten.
Studierende, die einen Studienplatz in Herzliya oder Boston erhalten haben, erhalten kein Erasmusstipendium. Sie können sich aber für ein HHU Mobility Grant bewerben. Informationen dazu sowie Ansprechpartnerinnen finden Sie hier.
Es besteht zudem die Möglichkeit, beim International Office einen Beratungstermin zur Finanzierung zu vereinbaren. Konkrete Informationen finden Sie hier.

Entscheidend ist grundsätzlich der Gesamteindruck und nicht nur die bisherigen Noten. Besonders berücksichtigt wird der im Motivationsschreiben dargelegte Bezug zum Gastland bzw. der Gastuniversität. Sprachkenntnisse oder soziales Engagement können ebenfalls ausschlaggebend sein. Mit der Zusage für ihren Studienplatz (im März) erhalten Sie auch eine Zu- oder Absage für das Erasmusstipendium.

Ja, auch wenn Sie keine Stipendienzusage erhalten haben, können Sie als sog. „Zero-Grant-Studierende“ an unsere Partnerunis gehen, wenn wir Ihnen hierfür einen Platz anbieten können. Sie haben dann den Status eines/einer Erasmusstudierenden, erhalten aber kein Stipendium. Die Studiengebühren entfallen in diesem Fall aber trotzdem.

Das Erasmusgeld wird nicht monatlich, sondern in zwei Raten ausgezahlt. Die erste Rate (ca. 80 % Ihrer Gesamtförderung) erhalten Sie zu Beginn Ihres Aufenthaltes, die zweite Rate (ca. 20 %) wird nach Ihrer Rückkehr ausgezahlt, wenn Sie alle Unterlagen eingereicht haben. Informationen hierzu erhalten Sie rechtzeitig vom International Office.

Bewerbungsprozess

Informationen zum Bewerbungsprozess finden Sie hier.

Bewerbungsfrist für Erasmusaufenthalte im kommenden akademischen Jahr (WiSe, SoSe oder gesamtes Jahr) ist der 15.01. des jeweils vorangehenden akademischen Jahres.
Beispiel: Für Auslandsaufenthalte ab dem Wintersemester 2026/27 oder ab dem Sommersemester 2027 gilt als Bewerbungsfrist der 15.01.2026.

Je nach Kapazität können ggf. Restplätze als Zero-Grant-Plätze vergeben werden.

Trotz aller Bemühungen können wir Ihnen leider nicht immer einen Platz an Ihrer Wunschuniversität zuweisen. Die Anzahl der Bewerbungen übersteigt leider häufig die angebotenen Plätze. Wir schauen uns jede Bewerbung sorgfältig an. Es zählt immer der Gesamteindruck des jeweiligen Bewerbers/der jeweiligen Bewerberin. 

Vorrangig berücksichtigt werden Studierende höherer Semester und Studierende, die bereit sind, ein ganzes Jahr ins Ausland zu gehen. Beachten Sie aber, dass auch dies keine Garantie darstellt und es keinen Anspruch auf einen Auslandsstudienplatz gibt.

In den Auswahlprozess fließen die folgenden Faktoren mit ein:

  • Sprachkenntnisse
  • Bezug zum Gastland und zur Gastuniversität
  • Qualität des Motivationsschreibens
  • Anzahl der absolvierten propedeutischen Klausuren und Noten
  • ggf. Zwischenprüfungsnote (wenn vorhanden)
  • ggf. Teilnahme an einer fremdsprachigen Zusatzausbildung (AAL, französische Rechtssprache etc.)

Eine Bewerbung lohnt sich in jedem Fall. Wir geben unser Bestes, allen BewerberInnen ihren höchstmöglichen Wunschplatz zuzuteilen. Um gänzliche Absagen zu vermeiden, empfehlen wir, sich immer auf mehrere Universitäten zu bewerben und einen Zweit-, Dritt- und Viertwunsch anzugeben.

Ja, das ist sogar erwünscht. Gerne können Sie Ihre Wunschuniversitäten nach Priorität listen. Selbstverständlich dürfen Sie sich auch parallel für einen Erasmusaufenthalt sowie für einen Aufenthalt in Boston, Tiflis oder Herzliya bewerben.

Ja, auch ein Auslandssemester in Hull wird im Rahmen von Erasmus gefördert. Sie können sich also regulär nach dem normalen Verfahren für Erasmus-Plätze bewerben.

Die Zu- und Absagen werden vor Beginn des Sommersemesters, in der Regel ab Mitte bis Ende März verschickt. Bitte sehen Sie bis dahin von individuellen Anfragen zum Bewerbungsstand ab.

Nach der Zusage

Haben Sie den Ihnen angebotenen Platz angenommen, leiten wir alle weiteren Schritte ein. Sie erhalten dann weitere Informationen von Ihrer Gastuniversität sowie ca. Ende Juni bis Anfang Juli von Seiten des International Office zu Ihrem Erasmusstipendium.

Informationen zum Erasmussprachtest erhalten Sie rechtzeitig von Seiten des International Offices.

Das Online Learning Agreement (OLA) ist Ihr „Erasmusvertrag“, auf dessen Grundlage das International Office die Voraussetzungen für die Gewährung der Erasmus-Förderung prüft. Alle Informationen zum Erasmusstipendium, zu den nächsten Schritten und den einzureichenden Unterlagen sowie Fristen erhalten Sie hier.

Lesen Sie bitte sorgfältig das Factsheet sowie die Checkliste.

Von unserer Seite aus nicht, beachten Sie aber bitte, dass Ihre Gastuniversität ggf. andere Vorgaben machen kann. Für unsere Unterlagen wäre es aber dennoch hilfreich, wenn Sie uns eine Liste der gewählten Kurse zusenden.

Detaillierte Informationen finden Sie hier.

Bitte lesen Sie die Anleitung sorgfältig durch und beachten Sie alle genannten Schritte.

  • HHU: DDUESSELD01
  • Rechtswissenschaften: 0421

Für die Gewährung des Erasmusstipendiums sind mindestens 20 ECTS nötig. Wir empfehlen aber, Kurse im Umfang von ca. 30 ECTS zu belegen, was dem normalen Umfang eines Semesters entspricht.

Für die Gewährung eines Freisemesters vor dem JPA stellt dieses unabhängig davon eigene Anforderungen. Sie finden diese hier.

Nein, sie dürfen frei aus den angebotenen Kursen wählen und gerne auch beispielsweise englisch- und französischsprachige Kurse mischen.

Ja! Der überwiegende Schwerpunkt sollte aber aus juristischen Kursen bestehen.

Ja! Innerhalb eines Monats nach Ankunft ist eine Änderung des OLA möglich. Das hieraus generierte PDF ist nach Erhalt aller Unterschriften an das International Office zu senden. Wenn Sie Ihr Learning Agreement über das EWP Dashboard anlegen, findet dieser Prozess innerhalb dieses Portals statt.

Das hängt von Ihrer Uni ab. Weitere Informationen erhalten Sie nach erfolgter Zusage von Seiten der Gastuniversität.

Informationen finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes. Beachten Sie bitte, dass in EU-Mitgliedstaaten zwar keine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich ist, Sie sich aber ggf. beim dortigen Einwohnermeldeamt innerhalb einer bestimmten Frist anmelden müssen.

Nach der Ankunft & Während des Aufenthaltes

Die auszufüllenden Unterlagen erhalten Sie direkt vom International Office. Wichtig ist, dass Sie am Ende Ihres Aufenthaltes die Confirmation of Stay unterschreiben lassen. Ein Certificate of Arrival ist von Seiten der HHU aus nicht erforderlich.

  • Confirmation of Stay per Mail, von der Gastuniversität (nicht früher als eine Woche vor Abreise unterschrieben)
  • Erfahrungsbericht (hochzuladen auf MoveOn)
  • OLS-Sprachtest
  • EU-Survey (sobald verfügbar) – Sie erhalten automatisch eine E-Mail

Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie rechtzeitig und direkt vom International Office.

Nein. Wenn Sie beurlaubt sind, dürfen Sie keine Prüfungsleistungen an der HHU ablegen.

Die einzige Ausnahme hiervon ist die Hausarbeit im Öffentlichen Recht im Anschluss an das fünfte Semester. Diese dürfen Sie auch schreiben, wenn Sie aufgrund eines Auslandssemesters ein Urlaubssemester beantragt haben.

Das ist grundsätzlich möglich, hängt aber von verschiedenen Faktoren, wie der Anzahl der verfügbaren Plätze an der Partneruniversität und dem zur Verfügung stehenden Erasmusbudget der HHU ab. Außerdem wird Ihnen in diesem Fall für das zweite Semester mit hoher Wahrschienlichkeit kein Erasmus-Stipendium zur Verfügung gestellt (weil die Mittel bereits in der ersten Bewerbungsphase im Mai des Vorjahres verteilt werden).

Auf der sicheren Seite sind Sie nur dann, wenn Sie sich direkt um einen Jahresplatz bewerben.

Aus der Fächerbelegung im His-LSF folgt grds. noch keine Anmeldung zu den Klausuren. Durch Ihre Beurlaubung kann es aber sein, dass Sie die Kurse im His-LSF nicht belegen können.

Freiversuch, Urlaubssemster und Anrechnung von Studienleistungen

Die Anrechnung des Auslandssemesters/-jahres auf den Freischuss im Examen und im Schwerpunktbereich ist gem. § 25 II Nr. 3 JAG bzw. § 18 SchwPO HHU möglich.

Voraussetzungen dafür sind, dass:

  • an einer ausländischen Hochschule
  • 8 Wochenstunden/ Semester im ausländischen Recht studiert wurde und
  • ein Leistungsnachweis/ Semester im ausländischen Recht erworben wurde.

Laut Auskunft des JPA gehören auch Vorlesungen zum Völker- und Europarecht sowie zum Internationalen Privatrecht zum ausländischen Recht, jedoch nicht Vorlesungen zur Römischen Rechtsgeschichte.

Ein Formular zur Anerkennung des Auslandsaufenthaltes beim JPA erhalten Sie hier. Dieses lassen Sie bitte am Ende Ihres Auslandsaufenthaltes (nach Möglichkeit für jedes Semester) von Ihrer Gastuniversität ausfüllen. Nach dem Auslandsaufenthalt und vor der Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung stellen Sie dann den im Ausland unterschriebenen Antrag zur Anrechnung beim JPA. Die Bearbeitung erfolgt dort regelmäßig zügig. Anschließend stellen Sie mit unten verlinktem Muster und unter Vorlage einer Kopie des Bescheides vom JPA den Antrag beim Dekanat.
Bitte beachten Sie: Sprechen Sie Ihre Kurswahl unbedingt schon vor Ihrem Auslandsaufenthalt mit dem JPA ab um sicherzugehen, dass diese den Anforderungen entspricht!

Zur Beantragung können Sie folgende Vorlagen verwenden:

Die Unterlagen sind erst nach Ihrer Rückkehr und nach Erhalt des Zeugnisses zusammen mit dem Antrag auf Anrechnung eines Freisemesters beim JPA des OLG Düsseldorf einzureichen.

Eine Beurlaubung ist nach Auskunft des JPA Düsseldorf zwingend erforderlich, um das Semester als Freisemester angerechnet bekommen zu können:

Während eines studienbezogenen Auslandsaufenthaltes während des Studiums an der HHU ist der Semesterbeitrag/Sozialbeitrag in jedem Fall zu zahlen.

Für die Zeit des Auslandsaufenthalts sollten Sie jedoch ein Urlaubssemester beantragen, das JPA verlangt dies für die Anrechnung Ihres Auslandssemesters als Freisemester. Die Beantragung erfolgt über das Studierendenservicecenter. Sollten Sie eine Bestätigung über den Auslandsaufenthalt benötigen, können Sie diese beim Koordinator für Internationale Angelegenheiten erhalten.

Mit Beantragung des Urlaubssemesters reduziert sich Ihr Semesterbeitrag um etwa 80€. Hierbei ist zu beachten, dass während eines Urlaubssemesters keine Prüfungen an der HHU abgelegt werden können.

Unabhängig davon können Sie sich während eines Auslandsaufenthalts den auf das Semesterticket entfallenden Teil des Sozialbeitrags vom Asta erstatten lassen. Die Beantragung dieser Erstattung ist jedoch nicht immer sinnvoll. Häufig endet das letzte Auslandssemester mittem im deutschen Semester. Wird für den Rest des deutschen Semesters ein ÖPNV-Ticket benötigt, rechnet sich das Semesterticket schnell.

Weitere Infos finden Sie hier und hier.

Grundsätzlich können Sie sich eine Klausur aus dem Ausland als Schwerpunktbereichsklausur anrechnen lassen. Voraussetzungen hierfür ist die vorherige Bestätigung der Gleichwertigkeit durch den Leiter/die Leiterin des Schwerpunktes, in dem die Anrechnung erfolgen soll. Über die konkrete Anrechnung entscheidet der/die SchwerpunktkoordinatorIn. 

Formelle Voraussetzung für eine Anrechnung ist, dass die Leistung als schriftliche Klausur vor Ort erbracht wurde. Das bedeutet, sowohl mündliche Prüfungen, als auch Hausarbeiten, sowie Take-Home-Exams können leider nicht angerechnet werden.

Nach Absolvieren der Zwischenprüfung kann an der Schwerpunktbereichswahl im August/September teilgenommen werden. Durch die Flexibilisierung des Schwerpunktbereiches besteht in Zukunft keine Pflicht mehr, nach Zulassung sofort die Prüfungsteile zu absolvieren. Der Schwerpunkt kann dann nach dem Auslandssemester ab dem 6. Semester absolviert werden, falls eine Anrechnung der Klausur als Prüfungsleistung nicht erwünscht ist.

An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?

Bitte schauen Sie zunächst, ob Ihre Frage in den oben aufgeführten FAQs beantwortet wurde und schauen Sie insbesondere auch auf der Homepage des International Offices nach, auf der Sie weitere FAQ-Listen, Checklisten und umfangreiche Informationen zur Finanzierung Ihres Auslandsaufenthaltes finden.

Bei Fragen zum Bewerbungsprozess, den Partnerunis sowie der Anerkennung von Leistungen wenden Sie sich gerne an Frau Dr. Althans oder Frau Hinkel (internationales.jura@hhu.de).

Fragen bzgl. des Erasmusstipendiums sind an Fabian Lipki beim International Office zu richten (outgoings-europa@hhu.de).
Wenn Sie sich für einen Aufenthalt an einer unserer Universitätspartnerschaften interessieren, wenden Sie sich bitte an Frau Thamm (outgoings-uebersee@hhu.de).

Alle weiteren Ansprechpersonen des International Offices mit ihren Funktionenen finden Sie hier.