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Der richtige Zeitpunkt

Als mögliche Zeitpunkte kommen insbesondere das 5. und/oder 6. Semester in Betracht. Eine andere Möglichkeit ist, nach dem Schwerpunktbereich ins Ausland zu gehen. Wann man besser am Erasmus-Programm teilnimmt, lässt sich nicht abschließend beantworten. Der Auslandsaufenthalt kann willkommene Pause zum Atemholen vor dem Schwerpunktbereich oder unmittelbar vor dem Examen sein.

Der Auslandsaufenthalt kann sich über ein Semester oder über das akademische Jahr erstrecken. Er kann zudem auf zwei Orte gesplittet werden. Gehen Sie nur das 5. Fachsemester ins Ausland, können Sie anschließend ohne Zeitverlust im Schwerpunktbereich weiter studieren. Gehen Sie im 5. und 6. Fachsemester ins Ausland können Sie anschließen im nächsten 5. Semester wieder einsteigen.

Erasmus und/oder LL.M.?

Soll ich während des Studiums ins Ausland gehen? Oder soll ich nach dem ersten Staatsexamen einen LL.M.- Studiengang absolvieren? An dieser Frage scheiden sich die Geister. Eine allgemeinverbindliche Antwort gibt es nicht. Eines aber ist sicher: Beides schließt sich nicht gegenseitig aus. Im Gegenteil: Ein ERASMUS- Studium kann auf ein späteres Masterstudium vorbereiten. Wer sich für beides entscheidet, hat außerdem die Möglichkeit, fachspezifische Kenntnisse in mehr als einer Fremdsprache zu erwerben. Zu beachten ist auch, dass sich viele Juristen nach dem Examensstress der ersten Staatsprüfung und in Anbetracht des bevorstehenden zweijährigen Referendariats letztendlich doch gegen ein Postgraduiertenstudium entscheiden. Dann ist es schön, wenn man bereits einen Auslandsaufenthalt während des Studiums auf der Habenseite hat.

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