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Erasmus

Fakultätsübergreifende Informationen zur Bewerbung für und Durchführung eines Auslandsaufenthaltes mit dem Erasmus+-Programm werden unter diesem Link vom International Office bereitgestellt.

Bewerber, die für ein oder zwei Semester im Rahmen einer Erasmuspartnerschaft ins Ausland gehen möchten, reichen bitte folgende Unterlagen per Mail (s.u.) bei dem Koordinator für Internationale Angelegenheiten ein: 

  • Deckblatt (hier zu finden)
  • PDF-Dokument des International Office (Für Bewerbungen zum Erasmusprogramm ist das Ausfüllen einer Online-Anmeldung an das International Office zwingend erforderlich. Sie gelangen hier nach einer Registrierung/ Authentifizierung zunächst auf eine Portalseite, auf der künftig auch weitere Outgoing-Formulare (z. B. für die HHU Mobility Grants) zu finden sein werden. Die einzelnen Formulare sind aber klar benannt (z.B. "Bewerbung für Studienaufenthalte im Erasmus-Raum (alle Fächer) und an Partnerhochschulen außerhalb Europas (nur Wirtschaftswissenschaften)") . Bitte folgen Sie den Anweisungen. Diese Anmeldung dient nur dazu, Sie im offiziellen Verwaltungssystem für internationale Studierende der HHU zu erfassen. Am Ende der Online-Anmeldung können Sie ein PDF-Dokument ausdrucken, welches Sie Ihrer Bewerbung beifügen.) Bitte geben Sie im Formular "Undergraduate" an solange Sie vor dem 1. Staatsexamen stehen und nach Bestehen des 1. Staatsexamens "Graduate".
  • tabellarischer Lebenslauf auf Deutsch
  • Motivationsschreiben (auf Deutsch; es genügt ein Motivationsschreiben pro Bewerbung, in dem Sie gerne kurz die Auswahl Ihrer Wunschuniversitäten erläutern können. Sie können auch auf Ehrenamt, besondere familiäre Verhältnisse etc. eingehen.). 
  • Nachweis über Kenntnisse der Unterrichtssprache der Gastuniversität (Sprachzertifikate, Kurse des Sprachenzentrums, Fremdsprachenschein, Abiturzeugnis). Das von Ihrer Wunschuniversitäten geforderte Sprachniveau finden Sie in den Übersichten über die einzelnen Universitäten.
  • Kopie aller bisher erworbenen Scheine (Seminarscheine, Grundlagenscheine, Übungsscheine, Praktikumszeugnisse, ...)
  • Tabellarische Übersicht der bisherigen Studienleistungen (Diese können Sie sich selbstständig im Studierendenportal herunterladen; bei den propädeutischen Klausuren genügt ein Scan des Votums)
  • Kopie des Abiturzeugnisses  

An jeder unserer Partneruniversitäten können Sie mit dem Erasmus-Programm ein oder zwei Semester verbringen.

Bewerberauswahl

Die Auswahl erfolgt nach einer Gesamtschau der Bewerbung, wobei insbesondere das Motivationsschreiben, die bisherigen Noten und die Sprachkenntnisse ausschlaggebend sind.

Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der zu vergebenden Erasmusstipendien begrenzt ist. Bei der Auswahl sind die o.g. Kriterien entscheidend.

Da aufgrund der Vielzahl der Bewerbungen nicht immer der Erstwunsch gewährleistet werden kann, geben Sie bitte auch Alternativwünsche an!

Es wird immer versucht, Ihnen Ihren Erstwunsch zu erfüllen!

Bewerbungsfrist:  Die erste Bewerbungsfrist für alle Aufenthalte im kommenden akademischen Jahr (Wintersemester, Sommersemester und gesamtes Jahr) endet jeweils am 31.01.

Danach können nur noch Bewerbungen für Zero-Grant-Aufenthalte (ohne Erasmusförderung, nur bei freien Kapazitäten) eingereicht werden (Frist 01.05. für das Wintersemester und 01.09. für das Sommersemester).

Die gesammelten Unterlagen schicken Sie bitte als eine PDF-Datei per Mail an .

 

Bitte beachten Sie abweichend Folgendes:

Bewerbung für Suffolk University Law School (Boston, USA)

Bewerbung für Radzyner Law School, Reichmann University (Herzliya, Israel)

Bewerbung bei Universitätspartnerschaften

Bewerbung als Freemover

 

Das Learning Agreement (LA) stellt quasi Ihren Erasmus-Vertrag dar, auf dessen Grundlage das International Office die Voraussetzungen für die Gewährung der Erasmus-Förderung prüft. Die neuen Formulare erhalten Sie idR vor Ihrer Abreise vom International Office und müssen Sie auch vor der Abreise einmal vom Erasmuskoordinator der Fakultät und der Gasthochschule unterzeichnet (Scan reicht aus) beim International Office eingereicht haben. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Sie vor der Abreise keinerlei Möglichkeit haben, auf die Vorlesungsliste der Gastuniversität zuzugreifen.

Mit der Einführung von Eramus+ hat die Europäische Kommission angekündigt, die tatsächliche Anrechnung der im Ausland erzielten Leistungen stärker zu überwachen. Beim Ausfüllen des LA sind daher im Hinblick auf die Einzügigkeit des deutschen Jurastudiums (im Gegensatz zum zweizügigen Bachelor/Master-Studium), verbunden mit der Abschlussprüfungsform des Staatsexamens, zur Sicherstellung der Anerkennung Ihres Auslandsaufenthaltes als ordentliches Erasmus-Studium, Besonderheiten zu beachten:

1. Learning Agreement 

In das LA-Formular  selbst ist auf Seite 2 in "Table B: Set of components to be replaced at sending institution" in der Spalte "Component title at sending institution" folgender Text einzutragen:

 "The foreign study itself is recognized as a certificate in foreign language with regard to § 7 para. I No. 3 JAG NW."

Sollte zudem eine im Ausland geschriebene Klausur für den Schwerpunktbereich angerechnet werden, ist diese ebenfalls in einer eigenen Spalte im LA einzutragen.

Hinter beide Teile (= obige Zeilen) tragen Sie in der Spalte "ECTS" jeweils "4" ein.

In der Spalte "Semester" tragen Sie jeweils das entsprechende Semester ein, für das die jeweilige Anrechnung erfolgen soll. Diejenigen unter Ihnen, die ein externes Stipendium beziehen, für deren Fortleistung pro Semester mindestens eine konkrete Anrechnung erforderlich ist, sollten beide Anrechnungen auf beide Auslandssemester verteilen. Welche Anrechnung dabei für welches Auslandssemster eingetragen wird, ist nach jetzigem Stand wiederum egal.

Muster:

Component code
(if any)

Component title (as indicated in the course catalogue) at the sending institution

Semester [autumn / spring]
[or term]

Number of ECTS credits

 

(Klausur im Schwerpunktbereich – möglichst genau angeben)

Autumn

4

 

The foreign study itself is recognized as a certificate in foreign language with regard to § 7 para. I No. 3, para. III JAG NW.

Autumn

4

 

 

 

Total: 8

2. Justification for Non-Recognition

Im Formular "Justification for Non-Recognition" (JFNR) können Sie die Spalte "Component title at receiving institution" freilassen und ist in der Spalte "Reason for non-recognition" folgender Text einzutragen:

"As far as not contained in Table B of the LA, recognition is provided by granting a free semester (= worth 30 ECTS)  for the additional attempt for the first State Exam per semester at the receiving institution, as provided in § 25 para. II No. 3 JAG NW. This is due to the single-circle nature of the German law-study-system with its state-based examination."

Muster:

Component code
(if any)

Component title (as indicated in the course catalogue) at the receiving institution

Reason for non-recognition

 

 

As far as not contained in Table B of the LA, recognition is provided by granting a free semester (= worth 30 ECTS)  for the additional attempt for the first State Exam per semester at the receiving institution, as provided in § 25 para. II No. 3 JAG NW. This is due to the single-circle nature of the German law-study-system with its state-based examination.

 

 

 

Da Sie das LA und die JFNR idR als Word-Dokument erhalten, können Sie die entsprechenden Texte hier kopieren und in die beiden Formulare einfügen.

3. Recognition Outcomes

Nachdem Sie bei der Fachstudienberatung die Anrechnung Ihrer besten Note als Übungsklausur beantragt haben, tragen Sie bitte nach Erhalt der Bestätigung die Anrechnung in das RO ein. Mit dem RO sowie der Bestätigung der Anrechnung gehen Sie bitte zur Internationalen Sprechstunde der Juristischen Fakultät und lassen es sich unterschreiben. Alternativ können Sie beides gerne an  senden.

Verantwortlichkeit: