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Freemover

Wer Interesse am Studium an einer inner- oder außereuropäischen Universität hat, mit der die Juristische Fakultät oder die HHU keinen Partnerschaftsvertrag hat, kann überlegen, ob der Auslandsaufenthalt als sogenannter Freemover erfolgen soll.

Das bedeutet, dass Sie sich selbst um Ihren Studienplatz im Ausland kümmern und Verhandlungen mit der Gastuniversität über die Zahlung und Höhe von Studiengebühren, mögliche belegbare Vorlesungen und Unterbringungsmöglichkeiten selbst führen. Die administrativen sowie die monetären Vorteile, die das Erasmus-Studium oder andere Partnerschaften bieten, entfallen dann. Allerdings kommt eine finanzielle Förderung durch diverse HHU Mobility Grants in Frage.


Weitere Informationen über einen Auslandsaufenthalt als Freemover erhalten Sie als Initialberatung beim Team der Auslandsberatung der Juristischen Fakultät und bei Frau Thamm im International Office.

Verantwortlichkeit: