Zum Inhalt springenZur Suche springen

Informationen zu Freischuss, Urlaubssemester und Anrechnung von Studienleistungen

Die Anrechnung des Auslandssemesters/-jahres auf den Freischuss im Examen und im Schwerpunktbereich ist gem. § 25 II Nr. 3 JAG bzw. § 18 SchwPO HHU möglich.

Voraussetzungen dafür sind, dass:

  • an einer ausländischen Hochschule
  • 8 Wochenstunden/ Semester im ausländischen Recht studiert wurde und
  • ein Leistungsnachweis/ Semester im ausländischen Recht erworben wurde.

Laut Auskunft des JPA gehören auch Vorlesungen zum Völker- und Europarecht sowie zum Internationalen Privatrecht zum ausländischen Recht, jedoch nicht Vorlesungen zur Römischen Rechtsgeschichte.

Ein Formular zur Anerkennung des Auslandsaufenthaltes beim JPA erhalten Sie hier. Dieses lassen Sie bitte am Ende Ihres Auslandsaufenthaltes (nach Möglichkeit für jedes Semester) von Ihrer Gastuniversität ausfüllen. Nach dem Auslandsaufenthalt und vor der Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung stellen Sie dann den im Ausland unterschriebenen Antrag zur Anrechnung beim JPA. Die Bearbeitung erfolgt dort regelmäßig zügig. Anschließend stellen Sie mit unten verlinktem Muster und unter Vorlage einer Kopie des Bescheides vom JPA den Antrag beim Dekanat.
Bitte beachten Sie: Sprechen Sie Ihre Kurswahl unbedingt schon vor Ihrem Auslandsaufenthalt mit dem JPA ab um sicherzugehen, dass diese den Anforderungen entspricht!

Zur Beantragung können Sie folgende Vorlagen verwenden:

Während eines studienbezogenen Auslandsaufenthaltes während des Studiums an der HHU ist der Semesterbeitrag/Sozialbeitrag in jedem Fall zu zahlen.

Für die Zeit des Auslandsaufenthalts sollten Sie jedoch ein Urlaubssemester beantragen, das JPA verlangt dies für die Anrechnung Ihres Auslandssemesters als Freisemester. Die Beantragung erfolgt über das Studierendenservicecenter. Sollten Sie eine Bestätigung über den Auslandsaufenthalt benötigen, können Sie diese beim erhalten.

Mit Beantragung des Urlaubssemesters reduziert sich Ihr Semesterbeitrag um etwa 80€. Hierbei ist zu beachten, dass während eines Urlaubssemesters keine Prüfungen an der HHU abgelegt werden können.

Unabhängig davon können Sie sich während eines Auslandsaufenthalts den auf das Semesterticket entfallenden Teil des Sozialbeitrags vom Asta erstatten lassen. Die Beantragung dieser Erstattung ist jedoch nicht immer sinnvoll. Häufig endet das letzte Auslandssemester mittem im deutschen Semester. Wird für den Rest des deutschen Semesters ein ÖPNV-Ticket benötigt, rechnet sich das Semesterticket schnell.

Weitere Infos finden Sie hier und hier.

Ab dem Wintersemester 2024/25 besteht die Möglichkeit der Anrechnung einer im Ausland geschriebenen Klausur als Schwerpunktbereichsklausur. Voraussetzung hierfür ist die vorherige Absprache mit der jeweiligen Schwerpunktbereichsleitung über Anerkennung und Gleichwertigkeit der Klausur. Erfolgt das Auslandssemester vor der Schwerpunktbereichswahl, so wird der Durchschnitt der Zwischenprüfung bei der Wahl der Schwerpunkte um zwei Punkte angehoben, um die Chancen auf den Wunschschwerpunkt zu erhöhen. Wichtig: Trotz geschriebener Klausur und vorheriger Absprache mit der SP-Leitung gibt es keine Garantie, den Wunschschwerpunkt zu erhalten.

Verantwortlichkeit: