In-House Moot Court Grundrechte und Vortrag von Bundesverfassungsrichter H. A. Wolff
Im Sommersemester 2026 fand zum vierzehnten Mal der In-House Moot Court Grundrechte der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf unter Leitung von Prof. Dr. Michael statt. 31 Studierende des zweiten Semesters nahmen daran teil. Wie stets fand der Vorentscheid auf Einladung des Vizepräsidenten des Verfassungsgerichts für das Land NRW und Präsidenten des VG Düsseldorf Prof. Dr. Andreas Heusch im VG Düsseldorf statt.
Die beiden Finalteams (Maximilian Krieger, Mirko Marjanac, Selin Yilmaz und Sophia Marie Jünger (1. Platz) sowie Ben Ewald Kronshage, Joana Malena Zoe Zimmermann und Nicolas Mark Ebel (2. Platz)) hatten am 13. Juli die Gelegenheit, vor dem Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff zu plädieren, der sie mit intensiven Nachfragen herausforderte.
Der ehrenvolle Besuch aus Karlsruhe war – ebenfalls in langjähriger Tradition – kombiniert mit einem Vortrag in der Reihe „Verfassungsrichter in Düsseldorf“, zu dem der Freundeskreis der Düsseldorfer Juristischen Fakultät e.V. und die Rechts- und Staatswissenschaftliche Vereinigung Düsseldorf i.V.m. der Juristischen Fakultät einluden. Nach dem anregenden Vortrag zum Thema „Die Nachhaltigkeit der verfassungsmäßigen Ordnung des Grundgesetzes nach 75 Jahren Verfassungsgerichtsbarkeit – eine Bilanz“ nutzte das Publikum (u.a. auch Teilnehmende des Moot Courts), das trotz der Hitze zahlreich erschienen war, im angenehm klimatisierten Hörsaal 2D die Chance, Fragen aller Art zum Vortrag und darüber hinaus zu stellen, auf die BVR Wolff bereitwillig – auch mit einer guten Portion Humor – Antworten fand. Die Veranstaltung klang aus mit einem Empfang im Roy-Lichtenstein-Foyer.