Am 20.03.2025 fand der vierte Energierechtstag in NRW zur „Zukunft der Energiewende“ auf dem Campus der Universität zu Köln statt. Diese vierte gemeinsame Jahrestagung der drei Energierechtsinstitute in NRW, dem Düsseldorfer Institut für Energierecht (DIER), dem Kölner Institut für Energiewirtschaftsrecht (EWIR) und dem Bochumer Institut für Berg- und Energierecht (IBE) fand mit über 250 Anmeldungen erneut eine sehr große Resonanz.
Prof. Dr. Torsten Körber, LL.M., Direktor des Kölner Instituts für Energiewirtschaftsrechts, eröffnete den Energierechtstag zum Thema „Zukunft der Energiewende“. Peer Ritter, Abteilungsleiter des Referats für Staatliche Beihilfen im Bereich Energie bei der Europäischen Kommission, führte in die Vorschläge zum Clean Industrial Deal und insbesondere zum neuen europäischen Rechtsrahmen für staatliche Beihilfen (Clean Industrial Deal State Aid Framework) ein.
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, eröffnete das erste Panel zu den „Herausforderungen der Energiewende“. Der Ausbau der Stromnetze sei erheblich beschleunigt worden. Dies sei nicht zuletzt auf einen Bürokratieabbau zurückzuführen. Die Bundesnetzagentur sei gegenwärtig insbesondere damit befasst, Rahmenfestlegungen zu erarbeiten. Hierzu gehörten insbesondere der NEST Prozess und die Allgemeine Netzentgeltsystematik (AgNes). Diese Festlegungen habe die Bundesnetzagentur in Folge des Urteils des EuGH zur Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden zu treffen.
Anne-Christin Frister, Vorsitzende Richterin des 3. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf, entwickelte die Aufgabe der Judikativ für die Energieregulierung anhand der aktuellen Rechtsprechung ihres Senats. Nach der EuGH-Entscheidung zur Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden hätten die Gerichte die neuen Gestaltungsräume zu überprüfen. Sie entfaltete die jüngere Rechtsprechung des OLG anhand von einigen wichtigen Urteilen u.a. zu netzgekloppelten Energiespeichern und gewöhnlichen Leztverbrauchern bei der Erhebung von Baukostenzuschüssen, zur Neubestimmung kalkulatorischer Fremdkapitalzinssäte im KKAuf und zur Abschöpfung von Übererlösen nach der Gaskrise.
Jan-Kristof Wellershoff (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) schloss sich mit einem Vortrag zur Frage „Brüssel oder Berlin?“ an. Er betonte die gute Zusammenarbeit mit der Kommission bei Beihilfeverfahren etwa im Rahmen der Erarbeitung des Kraftwerkssicherungsgesetzes. Berlin und Brüssel könnten nicht als Alternativen, sondern müssen in Kooperation gesehen werden.
Unter der Moderation von Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof, Direktorin des Düsseldorfer Instituts für Energierecht, folgte eine angeregte Diskussion, in die Prof. Kreuter-Kirchhof einen kurzen Zwischenruf zur jüngsten Verfassungsänderung zur Einführung eines „Sondervermögens Infrastruktur“ und insbesondere zum Ziel der „Klimaneutralität bis zum Jahr 2045“ einfügte. Zusätzliche Schulden dürften Reformen nicht verschleppen. Die Klimaschutzziele der Bundesrepublik müssten sich in den europäischen Rechtsrahmen einfügen.
Im Rahmen des sich anschließenden Forums Junge Wissenschaft stellten sieben Doktorandinnen und Doktoranden der drei Institute ihre Promotionsprojekte vor. Dieser Einblick in die Forschungsprojekte der jungen Wissenschaft stieß angesichts der Aktualität der Themen und der Innovationskraft der hier entwickelten Thesen auf sehr großes Interesse.
Das zweite Panel widmete sich der Wärmewende. Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL.M. (Universität Regensburg) eröffnete das Panel mit einem Referat zur Frenwärmeregulierung zwischen Kartellrecht und Regulierungsregime. Das Hauptgutachten der Monopolkommission hierzu habe gezeigt, dass der derzeitige Regulierungsrahmen für die Fernwärme nicht angemessen sei. Er müsse im Sinne eines funktionierenden Wettbewerbs weiterentwickelt werden.
Prof. Dr. Justus Haucap (Düsseldorf Institute for Competition Economics, DICE) knüpfte hieran mit einem Überblick über die Möglichkeiten zur Regulierung von Monopolen an. Er entwickelte die spezifischen mit der Regulierung der Fernwärme verbundenen Fragen. Das „Single-Buyer-Modell“ sei wegen des Zugangs durch Drittanbieter komplex und habe ein nur begrenztes Wettbewerbspotenzial. Der Fernwärmemarkt müsse insbesondere aus Sicht der Verbraucher reguliert werden.
Anschließend stellte Dr. Susanne Stark, Stadtwerke Düsseldorf, die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Stadtwerke Düsseldorf dar, die große Investitionen tätigten, um die Wärmeversorgung der Stadt nachhaltig zu gestalten. Nicht zuletzt die Nutzung der Abwärme von Rechenzentren könne einen wichtigen Baustein darstellen. Planungssicherheit sei wichtig. Frau Stark warnte vor einer zu weitreichenden Regulierung der Fernwärme, insbesondere vor einem verpflichtenden Drittzugang zu Fernwärmenetzen. Freiwillige Wärmepartnerschaften seien zielführende, bereits gelebte Praxis.
Die sich anschließende lebhafte Diskussion moderierte Prof. Dr. Christian Pielow (Geschäftsführender Direktor des Instituts für Berg- und Energierecht Bochum).
Das Schlusspanel widmete sich den Chancen und Risiken der Nutzung von Künstlicher Intelligenz in der Energiewirtschaft. Prof. Dr. Wolf Ketter (Universität zu Köln) führte in die Möglichkeiten und Grenzen Künstlicher Intelligenz an Beispielen aus dem Energiesektor ein. Maßgeblich sei insbesondere, wer die Verantwortung übernehmen, wenn Entscheidungen auf der Grundlage von KI getroffen werden. Es müssten Leitplanken für die Nutzung von KI als programmierte Grenzen festlegt werden.
Hardy Kilius (RheinEnergie AG) legte anhand von Beispielen dar, in welchen Fällen Energieversorgungsunternehmen KI anwenden. KI könne im Rahmen der Energieerzeugung z.B. bei der Fahrweiseoptimierung von Kraftwerken, beim Handel zur Verbesserung von Prognosen, beim Netzbetrieb bei der Verarbeitung von Dokumenten und beim Vertrieb in der Kommunikation mit Kunden genutzt werden. Notwendig sei eine KI-Governance.
Prof. Dr. Thorsten Schneiders (VISE, Technische Hochschule Köln) legte dar, dass smarte Geräte bei Heizungen bereits heute den Verbrauch von Mehrfamilienhäusern und Bürogebäuden deutlich reduzieren könnten, ohne den Komfort für die Kunden zu verringern. Er plädierte für einen Abbau von Datenschutzbestimmungen in diesem Bereich.
Dr. Anna Karger-Kroll, Universität Siegen in die Diskussion, referierte über die sozial-ethischen Fragen, die mit der Nutzung von KI verbunden sind. sie zu den ethischen Hintergründen der Nutzung von Künstlicher Intelligenz. Wichtige Leitlinien für eine smarte grüne Welt seien eine ganzheitliche Betrachtung der Nachhaltigkeit, die informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Privatheit.
Dr. Paula Hahn (Abteilungsleiterin Recht, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.) analysierte sodann die im Jahr 2024 verabschiedete Verordnung der Europäischen Union zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (VO (EU) 2024/1689). Sie gab einen Überblick über die Kerninhalte der neuen Regelungen und erläuterte deren risikobasierten Ansatz: Je höher das mit KI-Systemen verbundene Risiko ist, desto strenger sind die Anforderungen und die Kontrolle. Ihr Vortrag schloss mit einem rechtspolitischen Ausblick, in dem sie unter anderem vor zu hohen Bußgeldern mahnte, die Innovationen hemmen könnten.
Zum Abschluss erläuterter Dr. Carmen Schneider. Oppenhoff & Partner Rechtsanwälte Steuerberate mbB, die Bedeutung von KI beim Trading von Strom und anderen Energieträgern. KI werde im Handel insbesondere für Prognosen und zur Überwachung des Marktes genutzt. Sie schloss mit Überlegungen zur REMIT II-Verordnung.
Prof. Dr. Torsten Körber moderierte die sich anschließende angeregte Diskussion.
Das DIER, das IBE und das EWIR freuen sich, die guten Gespräche beim 5. Energierechtstag am 26. März 2026 auf dem Campus der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf fortsetzen zu können.
Für weitere Informationen zu den Referentinnen und Referenten, für das Programm und für die Folien besuchen Sie gerne unsere Website: www.energierechtstag.nrw.