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Bericht zum Forum Energierecht am 16.1.2025

Am 16. Januar 2025 hatte das Düsseldorfer Institut für Energierecht (DIER) die große Ehre, die deutsche Richterin am Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) Prof. Dr. Anja Seibert-Fohr auf dem Campus der HHU begrüßen zu dürfen. Prof. Dr. Seibert-Fohr referierte über die grundlegende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Klimaschutz vom 9. April 2024 (Verein Klimaseniorinnen u. a./Schweiz, Nr. 53600/20). Sie verdeutlichte die Chancen und die Grenzen des Menschenrechtsschutzes für den Schutz des Klimasystems der Erde. Die Europäische Menschenrechtskonvention gewährleiste dem Einzelnen ein Recht auf wirksamen Schutz der Staaten vor schwerwiegenden schädlichen Auswirkungen des Klimawandels für Leben, Gesundheit und Wohlbefinden. Dies führe aber nicht dazu, dass der „bottom-up“ Ansatz des Pariser Klimaschutzabkommens mit den Selbstverpflichtungen der Staaten zu einem „top-down“ Ansatz mit verbindlichen quantifizierten Klimaschutzverpflichtungen der Staaten werde. Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verpflichtet die Europäische Menschenrechtskonvention die Vertragsstaaten zur Festlegung nationaler Klimaschutzziele sowie zur Überprüfung und Aktualisierung dieser Ziele. Dabei anerkennt der Gerichtshof einen weiten Beurteilungs- und Entscheidungsraum der Staaten. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sind die Staaten zudem dazu verpflichtet, ausreichenden nationalen Rechtsschutz gegen unzulängliche Maßnahmen der Behörden bei der Bekämpfung des Klimawandels zu gewährleisten. Prof. Dr. Seibert-Fohr stellte klar, dass aus der EMRK keine unmittelbaren Klimaschutzpflichten von Unternehmen abgeleitet werden können.

Im Anschluss an den Vortrag ordneten Prof. Dr. Vasel und Prof. Dr. Kreuter-Kirchhof die Entscheidung des EGMR in den Kontext der Klimaklagen, der bisherigen Rechtsprechung des EGMR und des Umweltvölkerrecht sein. Daran schloss sich eine intensive Diskussion an. Auf Einladung der Düsseldorfer Vereinigung für Energierecht e.V. wurden die Gespräche im Anschluss bei einem Get-together fortgesetzt. 

Das Forum Energierecht fand nicht wie gewohnt im Haus der Universität, sondern auf dem Campus der Heinrich-Heine-Universität statt; die Veranstaltung stieß auch bei den Studierenden auf sehr große Resonanz. Wir danken Frau Prof. Dr. Anja Seibert-Fohr für die exklusiven und spannenden Einblicke und bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die angeregte Diskussion.

Kategorie/n: Fakultät und Institute, Startseitenbericht, Kreuter-Kirchhof, DIER, DIER News