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Sachverständigenanhörung zur Beteiligung des Landtags NRW in der Coronakrise

Am Dienstag, den 23. Februar 2021 nahm Prof. Dr. Kreuter-Kirchhof im Landtag Nordrhein-Westfalen als Sachverständige zum „Gesetz zur parlamentarischen Absicherung der Rechtsetzung in der COVID-19-Pandemie“ (LT-Drs. 17/12425) Stellung. Ziel des Gesetzes ist es, die parlamentarische Verantwortung des Landesgesetzgebers für Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie zu stärken. In der gemeinsamen Anhörung des Hauptausschusses und des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales erörterten die Sachverständigen grundlegende verfassungsrechtliche Fragen zur demokratischen Legitimation intensiver Grundrechtseingriffe sowie Möglichkeiten einer stärkeren Beteiligung des Landesparlaments bei Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19.

Bei der Bekämpfung der Pandemie wirken Bund und Länder eng zusammen. Insbesondere ermächtigt der Bund die Landesregierungen zum Erlass von Rechtsverordnungen, die die Corona-Schutzmaßnahmen konkretisieren. Gemäß Art. 80 Abs. 4 GG kann der Landtag diese Befugnis der Landesregierung an sich ziehen und ein Landesgesetz an Stelle einer Rechtsverordnung erlassen. Prof. Dr. Kreuter-Kirchhof nahm zu Grund und Grenzen dieses Selbsteintrittsrechts des Landesparlaments Stellung und entwickelte Wege, wie die im Gesetzesentwurf vorgesehenen „pandemischen Leitlinien“ als verbindliche Regeln die Verantwortung des Landtags für die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie stärken können. Sie hob hervor, dass eine öffentliche Debatte im Parlament über das Für und Wider der Maßnahmen zur Transparenz und dadurch zur Akzeptanz der Maßnahmen in der Bevölkerung beiträgt. Sie empfahl dem Landtag, an den bestehenden Voraussetzungen für eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite festzuhalten.

Die Stellungnahme von Prof. Dr. Kreuter-Kirchhof können Sie hier abrufen

Kategorie/n: Fakultät und Institute, Editorial, Kreuter-Kirchhof
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