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Keine Sonderrechte für den Adel

Kaiser Wilhelm II mit Sohn und Enkel.

Prof. Dr.  Schönberger diskutierte am 3. Februar 2021 um 16.00 Uhr auf Einladung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen über "Die Unwürdigkeitsklausel und die Entschädigungsforderungen der Hohenzollern" . Anlass der Diskussion sind die aktuellen Verhandlungen der Bundesregierung mit den Erben des Hauses Hohenzollern. Georg Friedrich Prinz von Preußen fordert hierin umfangreiche Entschädigungsleistungen aufgrund des Ausgleichsleistungsgesetzes von 1994. Versehen ist dieses Gesetz indes mit der Einschränkung der sogenannten "Unwürdigkeitsklausel". Wenn die Hohenzollern dem nationalsozialistischen System seinerzeit "erheblich Vorschub" geleistet haben, stünden ihnen heute keinerlei Entschädigungen zu.

Angesichts dieser Ausgangssituation drängen sich Fragen auf, die in der Diskussionsrunde erörtert wurden: Welche historische Mitverantwortung tragen die Hohenzollern an der "Machtergreifung"? Welche Bedeutung hat die "Unwürdigkeitsklausel"? Und wie stehen die rechtlichen Chancen eines erfolgreichen Entschädigungsgesuchs?

Diese Fragen diskutierten gemeinsam mit Prof. Dr. Schönberger, die Historiker Prof. Dr. Eckart Conze, Dr. Stephan Malinwoski, die Historikerin Dr. Karina Urbach sowie die Juristin Prof. Dr. Marietta Auer. Die Moderation übernnahm Erhard Grundl, kulturpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katrin Göring-Eckardt, sprach ein Grußwort.

Die Diskussionsrunde können Sie sich über diesen Link re-live ansehen: https://www.gruene-bundestag.de/termine/keine-sonderrechte-fuer-den-adel#m-tab-0-inhalt

Eine Rezension zur Disskussionsrunde finden Sie hier: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/gruenen-gespraech-zu-hohenzollern-einig-gegen-preussen-17180472.html

 

Kategorie/n: Schönberger
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