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Ernennung von Herrn Dr. Schneider zum Honorarprofessor

Am 8. März wurde Herr Dr. Norbert Schneider zum Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ernannt. Die Ernennungsurkunde wurde ihm persönlich vom Prodekan, Herrn Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M. (Yale), im Beisein von Herrn Prof. Dr. Matthias Valta überreicht.

Hon.-Prof. Dr. Norbert Schneider lehrt seit dem Jahr 2007 das Umwandlungssteuerrecht sowie seit 2019 das Umsatzsteuerrecht sowie weitere Veranstaltungen an unserer Fakultät im Rahmen des Schwerpunktbereiches 8 („Steuerrecht“). In diesem Schwerpunktbereich prüft er auch regelmäßig. Dr. Schneider ist auch ein langjähriger Unterstützer und Sparrings-Partner der Teams der Moot Courts im nationalen und im internationalen Steuerrecht.

Nachdem Dr. Schneider als Finanzanwärter im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung NRW den akademischen Grad des Diplom Finanzwirtes erwarb, absolvierte er sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Steuerrecht von Prof. Dr. Roman Seer an der Ruhr-Universität Bochum beschäftigt. Während dieser Zeit promovierte er steuerrechtlich über das Thema „Rechtsgrundlage und Umfang des Sonderbetriebsvermögens“. Nach Ablegung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung trat Dr. Schneider im Jahre 2001 in die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer PartG mbB ein. Dort erwarb Dr. Schneider 2005 die zusätzliche Zulassung als Steuerberater. 2007 stieg er in der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer PartG mbB zum Partner auf. Dort ist er bis heute mit Beratungsschwerpunkten im Konzern- und Unternehmenssteuerrecht tätig. Neben den regelmäßig abgehaltenen Vorträgen und Lehrveranstaltungen an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf hält Dr. Schneider ebenfalls regelmäßig Vorträge für berufsbegleitende Fortbildungsseminare und auf Kongressen. Er ist Autor in bedeutenden Kommentaren und Handbüchern zum Unternehmenssteuerrecht.

Die Fakultät und das Institut für Unternehmenssteuerrecht beglückwünschen Herrn Dr. Schneider und freuen sich auf die weitere Zusammenarbeit.

Kategorie/n: Startseitenbericht, Valta
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