IBA ICC Moot Court
Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf nimmt zum ersten Mal am IBA ICC Moot Court teil!
Allgemeine Informationen
Der IBA ICC Moot Court ist ein renommierter internationaler Moot Court im Völkerstrafrecht. Im Rahmen des Wettbewerbs wird ein Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) simuliert. Das Völkerstrafrecht befasst sich mit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit einzelner Personen für besonders schwerwiegende Straftaten – den vier Kernverbrechen („core crimes“) des Völkerstrafrechts (Genozid, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen der Aggression).
Der Wettbewerb läuft von Oktober bis Mai. Dabei sind zunächst Schriftsätze aus der Perspektive der Anklagebehörde, der Verteidigung sowie des Opferanwalts oder des „state counsel“ zu schreiben. Später müssen die Studierenden sich in einer simulierten mündlichen Verhandlung gegen andere Teams durchsetzen. Das internationale Finale des Wettbewerbs findet in Den Haag am Sitz des IStGH statt. Vorher wird wahrscheinlich ein nationaler Vorentscheid stattfinden.
Der IBA ICC Moot Court wird von dem Grotius Center for International Legal Studies der Universität Leiden in Kooperation mit der IBA veranstaltet. Seit seiner Einführung im Jahr 2004 ist der Wettbewerb rasant gewachsen und im Jahr 2021 nahmen 79 Teams aus der ganzen Welt daran teil.
Die erfolgreiche Teilnahme am Wettbewerb führt zum Erwerb eines:
- Freisemesters / fremdsprachlicher Unterricht im Umfang von mindestens 16 SWS i.S.d. § 25 Abs. 2 Nr. 5 JAG NRW
- Seminarscheins i.S.d. § 5 Abs. 2 Nr. 4 SchwPO
- Fremdsprachenscheins / Nachweises über den Besuch einer fremdsprachlichen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung i.S.v. § 7 Abs. 1 Nr. 4 JAG NRW
Zusätzlich wird die Teilnahme als eine Übungsklausur angerechnet.
Anmeldung
Anmeldungen werden unter icc-moot@hhu.de bis zum 14.06.2022 entgegen genommen.
Die Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:
- ein englischsprachiges Motivationsschreiben von etwa 1 Seite
- ein tabellarischer Lebenslauf
- bisherige Leistungsnachweise (Abizeugnis, universitäre Leistungen, Sprachscheine etc.)
Was sind die Voraussetzungen für eine Bewerbung?
Teilnehmen können alle Studierenden der Juristischen Fakultät. Vorkenntnisse im Völkerstrafrecht sind nicht notwendig.
Gute Englischkenntnisse und gute universitäre Leistungen werden im Bewerbungsverfahren berücksichtigt, sind aber ebenfalls keine Voraussetzung für eine Bewerbung.
Wichtig sind vor allem gute Teamfähigkeit, viel Interesse am Thema und eine hohe Motivation zum eigenständigen Arbeiten.
Nach Ende der Bewerbungsfrist erfolgen die Einladungen zu Bewerbungsgesprächen, die vom 20.06.2022 bis zum 29.06.2022 stattfinden.
Dort werden in mehreren Runden in Gruppen- und Einzelgesprächen auf deutsch und auf englisch die Kandidaten für das erste Team der HHU für den IBA ICC Moot Court ausgewählt.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des IBA ICC Moot Courts und auf der Fakultätsseite, die allgemein über Moot Courts informiert.
Allgemeine Informationen zu Moot Courts und dem Moot Court Angebot der HHU können
hier abgerufen werden.
Für weitere Fragen steht zur Verfügung.