IBA ICC Moot Court
Allgemeine Informationen
Der IBA ICC Moot Court ist ein renommierter internationaler Moot Court im Völkerstrafrecht. Im Rahmen des Wettbewerbs wird ein Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) simuliert. Das Völkerstrafrecht befasst sich mit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit einzelner Personen für besonders schwerwiegende Straftaten – den vier Kernverbrechen („core crimes“) des Völkerstrafrechts (Genozid, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen der Aggression).
Der Wettbewerb läuft von Oktober bis Juni. Dabei sind zunächst Schriftsätze aus der Perspektive der Anklagebehörde, der Verteidigung sowie des Opferanwalts oder des „state counsel“ zu schreiben. Später müssen die Studierenden sich in einer simulierten mündlichen Verhandlung gegen andere Teams durchsetzen. Auf die mündliche Verhandlung bereitet sich das Team der HHU bei friendly rounds gegen andere Teams vor. Diese führten das letztjährige Team nach Estland und Südafrika, das diesjährige Team wird an friendly rounds in Kambodscha und Bonn teilnehmen. Auch im nächsten Jahr sind friendly rounds im Ausland geplant. Das internationale Finale des Wettbewerbs findet in Den Haag am Sitz des IStGH statt. Es wird wahrscheinlich keinen nationalen Vorentscheid geben.
Der IBA ICC Moot Court wird von dem Grotius Center for International Legal Studies der Universität Leiden in Kooperation mit der IBA veranstaltet. Seit seiner Einführung im Jahr 2004 ist der Wettbewerb rasant gewachsen. Im Jahr 2024 nahmen über 90 Teams aus der ganzen Welt teil.
Die Teilnahme am Wettbewerb kann angerechnet werden als:
- Freisemesters / fremdsprachlichen Unterrichts im Umfang von mindestens 16 SWS i.S.d. § 25 Abs. 2 Nr. 5 JAG NRW oder
- Häusliche Arbeit i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 S. 3 JAG NRW oder
- Leistung im Schwerpunktstudium (s.u.)
Daneben führt die Teilnahme am Moot Court zum Erwerb eines Fremdsprachenscheins / Nachweises über den Besuch einer fremdsprachlichen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung i.S.v. § 7 Abs. 1 Nr. 3 JAG NRW sowie ein Schlüsselqualifikationszertifikat i.S.v. § 7 Abs. 2 S. 1 JAG NRW.
Nach dem neuen JAG und der neuen ZwPrO sind die Studierenden nicht verpflichtet, nach dem dritten Semester ihre Zwischenprüfung abzulegen. Bei einer Teilnahme an einem Moot Court im dritten Semester ist die Ablegung der Zwischenprüfung im vierten oder fünften Semester möglich.
Die Teilnahme am IBA ICC Moot Court ist auch im Schwerpunktstudium möglich. Der IBA ICC Moot Court wird für Studierende der Schwerpunktbereiche 4 und 7 als eine Lehrveranstaltung im Rahmen des Wintersemesters im Umfang von vier Semesterwochenstunden angeboten. Im Rahmen dieser Lehrveranstaltung kann eine Hausarbeit oder eine Klausur geschrieben werden.
Zusätzlich wird die Teilnahme als eine Übungsklausur angerechnet.
Bewerbung
Bewerbungen werden unter icc-moot@hhu.de bis zum 23.05.2025 entgegen genommen.
Die Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:
- ein englischsprachiges Motivationsschreiben von etwa einer Seite
- ein tabellarischer Lebenslauf
- bisherige Leistungsnachweise (Abiturzeugnis, universitäre Leistungen, Sprachscheine etc.)
Was sind die Voraussetzungen für eine Bewerbung?
Teilnehmen können alle Studierenden der Juristischen Fakultät. Vorkenntnisse im Völkerstrafrecht sind nicht notwendig.
Gute Englischkenntnisse und gute universitäre Leistungen werden im Bewerbungsverfahren berücksichtigt, sind aber ebenfalls keine Voraussetzung für eine Bewerbung.
Wichtig sind vor allem gute Teamfähigkeit, viel Interesse am Thema und eine hohe Motivation zum eigenständigen Arbeiten.
Nach Ende der Bewerbungsfrist erfolgen die Einladungen zu Bewerbungsgesprächen, die voraussichtlich in der zweiten Junihälfte stattfinden werden.
Dort werden in mehreren Runden in Gruppen- und Einzelgesprächen auf Deutsch und auf Englisch die Kandidaten für das Team der HHU für den IBA ICC Moot Court ausgewählt.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des IBA ICC Moot Courts und auf der Fakultätsseite, die allgemein über Moot Courts informiert.
Allgemeine Informationen zu Moot Courts und dem Moot Court Angebot der HHU können hier abgerufen werden.
Für weitere Fragen steht Herr Ferhat Alsac zur Verfügung.