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Kartellrecht und Plattformen: GWB10 in Kraft, DMA in Vorbereitung

Das neue deutsche Kartellrecht ist seit dem 19.1.2021 in Kraft. Damit sind die Beratungen der 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB10) abgeschlossen. Prof. Dr. Rupprecht Podszun und sein Team hatten das Gesetzgebungsverfahren intensiv begleitet. Herr Podszun war u.a. als Sachverständiger im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags geladen. Auf Panels, in zahlreichen Gesprächen, in Fachzeitschriften und im Blog www.d-kart.de hatten die Düsseldorfer Kartellrechtler das Thema begleitet. Im Fokus stehen die schärferen Regeln für digitale Plattformen (sog. Gatekeeper). Der neue § 19a GWB, der dem Bundeskartellamt erweiterte Befugnisse gegen Unternehmen wie Google oder Facebook einräumt, ist nach Ansicht von Rupprecht Podszun eine bahnbrechende Neuerung: „In der ganzen Welt wird verfolgt, wie der deutsche Gesetzgeber versucht, die Plattformgiganten zu zähmen.“ Daneben wurden wichtige Reformen auch in der Missbrauchsaufsicht, in der Fusionskontrolle und im Verfahrensrecht vorgesehen. Über die jüngsten Änderungen berichtet Philipp Bongartz, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Wettbewerbsrecht, im Kartellrechtsblog D’Kart.

An der Uni Düsseldorf stellten Dr. Daniel Fülling und Annett Arlt, Mitarbeiter im federführenden Wettbewerbsreferat des Bundeswirtschaftsministeriums, das neue Gesetz am 27.1.2021 vor – es war, wie sie berichteten, die erste derartige Präsentation des neuen GWB durch die „Autoren“ nach Inkrafttreten. Gastgeber des sehr aufschlussreichen Talks war die Gruppe DEaL (Düsseldorf Economics and Law), ein Zusammenschluss der Nachwuchswissenschaftler/innen aus den Bereichen Wettbewerbsökonomie und Kartellrecht. Sarah Langenstein moderierte den Abend.

Auch die Europäische Kommission verfolgt die deutschen Aktivitäten. Die Kommissare Margrethe Vestager und Thierry Breton haben im Dezember 2020 einen eigenen Entwurf für eine europäische Plattformregulierung vorgestellt, der noch über § 19a GWB hinausgeht. Dieser Digital Markets Act (DMA) soll klare Verbote und Vorgaben für digitale Gatekeeper machen. Hier beginnen die Diskussionen zwischen Kommission, EU-Parlament und Rat jetzt. Rupprecht Podszun und Sarah Langenstein haben in der Legal Tribune Online das Reformprojekt eingeordnet. Professor Podszun hatte Podszun hat in Vorbereitung des DMA mit dem britischen Kartellrechtler Philip Marsden eine Studie über Wettbewerb in der digitalen Welt zur Vorbereitung der DMA-Regeln verfasst.
 

Kategorie/n: Wettbewerb
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