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Wie weiter mit dem Digital Markets Act?

Der Digital Markets Act (DMA), eine Verordnung der EU, ist am 1.11.2022 in Kraft getreten. Der DMA ist der revolutionäre Versuch, digitale Gatekeeper wie etwa Google oder Apple einer speziellen europarechtlichen Regulierung zu unterwerfen. Die Verpflichtungen für die Superstar-Plattformen werden aber erst 2024 greifen. In der Zwischenzeit stellt sich die Frage, wie der Impact des DMA optimiert werden kann und wie die Europäische Kommission bei der Durchsetzung vorgehen sollte. Zu dieser Frage hat Prof. Dr. Rupprecht Podszun ein Policy Paper mit mehreren Kolleginnen und Kollegen geschrieben. Es ist Teil des Digital Regulation Projects der Yale University. Das Paper mit dem Titel: "Enforcing the Digital Markets Act: Institutional Choices, Compliance, and Antitrust" ist hier abrufbar: 

https://tobin.yale.edu/sites/default/files/Enforcing%20the%20Digital%20Markets%20Act_1.pdf

Das Paper ist eine Kooperation von Ökonomen (Fiona Scott Morton, Jacques Cremer, Paul Heidhus und Monika Schnitzer) sowie Juristen (David Dinielli, Gene Kimmelman, Giorgio Monti, Alexandre de Streel und Rupprecht Podszun). 

Professor Podszun und sein Team haben den DMA von Beginn an intensiv begleitet und unter anderem in einem Ausschuss des Europäischen Parlaments dazu Stellung genommen. 2023 wird im Nomos-Verlag ein ausführlicher Kommentar zum DMA erscheinen, den Rupprecht Podszun herausgibt und an dem die Wissenschaftlichen Mitarbeiter Philipp Bongartz und Alexander Kirk mitgearbeitet haben.

 

 

Kategorie/n: Digitalrecht, Wettbewerb
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