Wer erhält Zugang zu den Daten, die von smarten Geräten gesammelt werden? Im Internet of Things entbrennen an dieser Frage neue Verteilungskämpfe: Nur wer Zugang zu Daten hat, kann auch in Zukunft wirtschaftliche Leistungen erbringen. Die Europäische Kommission will mit dem EU Data Act für Klarheit sorgen und hat 2022 einen Verordnungsentwurf vorgelegt. Prof. Dr. Rupprecht Podszun, Direktor des Instituts für Kartellrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, beleuchtet den Entwurf in der kürzlich veröffentlichten Studie „Der EU Data Act und der Zugang zu Sekundärmärkten am Beispiel des Handwerks“ und fordert darin eine wettbewerbsorientierte Gestaltung des EU Data Act. Philipp Offergeld, Doktorand am Lehrstuhl von Rupprecht Podszun, hat an der Studie mitgewirkt.
In der Studie werden konkrete Verbesserungsvorschläge gemacht, da der Verordnungsentwurf in der jetzigen Fassung den selbstgesteckten Zielen der Europäischen Kommission nicht gerecht wird. Für Handwerker und Dienstleister sind die Zugangsfragen existentiell: Wenn sie vom Datenzugang abgeschnitten werden, können sie auf den nachgelagerten Märkten ihren Kunden keine Dienste mehr erbringen – etwa für Reparatur und Wartung. Es handelt sich aber nicht nur um ein spezifisches Problem dieser Branche, der Zugang zu Daten, Tools und Software ist eine Schlüsselfrage für die digitale Transformation der Wirtschaft. Europäische Unternehmen sind hier sowohl als bisherige Inhaber, als auch als potenzielle Interessenten von Datensätzen betroffen, weshalb es auch um die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union im Ganzen geht.
Das Werk „Der EU Data Act und der Zugang zu Sekundärmärkten am Beispiel des Handwerks“ ist Anfang 2023 in gedruckter Form und als E-Book im Nomos-Verlag erschienen.