Zum Inhalt springenZur Suche springen

Digital Markets Act: Erster umfassender Kommentar aus Düsseldorf

Der Digital Markets Act (DMA) ist das große Gesetzgebungsvorhaben, mit dem die EU versucht, die Macht der großen Internetkonzerne zu zähmen. Zu dieser bahnbrechenden Gesetzgebung ist jetzt der erste umfassende juristische Kommentar erschienen. Er wird herausgegeben von Prof. Dr. Rupprecht Podszun, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. In dem 686 Seiten starken Werk, erschienen im Nomos-Verlag, werden die einzelnen Vorschriften Wort für Wort erläutert. Das ist für alle Rechtsanwender/innen eine bedeutsame Hilfe. 

Im DMA geht es darum, dass sog. digitale "Gatekeeper" wie etwa Google oder Apple sehr genaue Vorgaben einhalten müssen. Die Regeln sollen sicherstellen, dass Fairness und die Bestreitbarkeit von Märkten nicht unter der Macht der Gatekeeper des Internets leiden. Gewerbliche Nutzer solcher Plattformen und auch die privaten User erhalten durch den DMA besondere Rechte. Durchgesetzt wird der DMA von der Europäischen Kommission, die dazu ein eigene neue Einheit schafft. Sie wird von nationalen Behörden - in Deutschland dem Bundeskartellamt - unterstützt. Die Pflichten der Gatekeeper können auch im Zivilverfahren vor Gericht durchgesetzt werden. Diese Bestimmungen greifen vollständig erst ab Frühjahr 2024. Schon jetzt laufen aber die Vorbereitungen in Unternehmen und Kanzleien auf Hochtouren. 

Der Kommentar soll also schon in diesem Stadium Orientierung bieten. An der Kommentierung haben neben Rupprecht Podszun renommierte Expertinnen und Experten mitgearbeitet, Anwältinnen und Anwälte, Beamte aus dem Bundeswirtschaftsministerium und der Europaparlamentarier Dr. Andreas Schwab, der den DMA maßgeblich mitverhandelt hat. Von der HHU sind mit Philipp Bongartz und Alexander Kirk auch zwei Nachwuchswissenschaftler aus dem Team des Lehrstuhls dabei. "Wir sind richtig stolz, dass wir dieses umfassende Werk so zügig vorlegen können, und wir hoffen, dass es dabei hilft, den komplexen DMA von Anfang richtig anzufassen. Der DMA gilt weltweit als eine Art Muster für die Plattformregulierung. 10 bis 20 Unternehmen werden als Gatekeeper bestimmt werden - es handelt sich dabei zum Teil um die mächtigsten und wichtigsten Unternehmen der Welt", erklärt Prof. Podszun. "Wir sind selbst sehr gespannt, ob die Gatekeeper-Regulierung so funktioniert, wie wir das im Sinne der Nutzer*innen, aber auch der Innovations- und Technologieoffenheit erhoffen! Der Kommentar soll dazu einen Beitrag leisten."

Kategorie/n: Digitalrecht, Wettbewerb
Verantwortlichkeit: