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Digitales Kartellrecht: Prof. Podszun als Sachverständiger im Bundestag

Im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags wurde Prof. Dr. Rupprecht Podszun, Direktor des Instituts für Kartellrecht an der Heinrich-Heine-Universität, als Sachverständiger zur Reform des Kartellrechts angehört. Das Kartellrecht soll reformiert werden, damit die Verhaltensweisen digitaler Plattformen besser erfasst werden können. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem für sog. digitale „Gatekeeper“ strengere Regeln vorgesehen sind. Sie sollen beispielsweise ihre eigenen Produkte nicht mehr auf ihren Plattformen bevorzugen, wenn sie die Plattform betreiben und gleichzeitig als Händler im Wettbewerb mit anderen tätig sind. Die Reformvorschläge werden von Kartellrechtlern in aller Welt mit großer Aufmerksamkeit verfolgt, da Deutschland das erste Land ist, das weitreichende neue Regeln gegen den Missbrauch wirtschaftlicher Macht erlassen will, die auf die digitalen Phänomene zugeschnitten sind. Weitere Änderungen betreffen das Recht auf Zugang zu Daten, die Zusammenschlusskontrolle und Verfahrensregeln für das Bundeskartellamt.

Im Wirtschaftsausschuss des Parlaments befragten die Wettbewerbspolitiker der Parteien nun mehrere Sachverständige, darunter Professor Podszun, den Präsidenten des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, und Prof. Dr. Achim Wambach von der Monopolkommission.

Rupprecht Podszun und sein Team begleiten die Aktivitäten rund um die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen von Beginn an. Der erste Entwurf wurde bereits vor über einem Jahr im Blog des Instituts für Kartellrecht, www.d-kart.de, veröffentlicht, das Team des Bundeswirtschaftsministeriums, das den Entwurf verfasst hatte, stand erstmals in Düsseldorf der Fachwelt Rede und Antwort. Herr Podszun hat in diesem Jahr mehrere Veröffentlichungen zu der Thematik vorgelegt, u.a. ein Gutachten zur Regulierung von Plattformen für den Deutschen Juristentag. Mit der Thematik beschäftigten sich auch die Studentinnen und Studenten in seinem Seminar. Bei der Anhörung sprach er sich für eine Präzisierung der Vorgaben im geplanten § 19a GWB aus sowie gegen Sonderausnahmen für einzelne Branchen. Das würde das Kartellrecht nur durchlöchern. Er warb auch für einen Ausbau behördlicher Kompetenzen bei der Durchsetzung des Verbraucherrechts.

Die Anträge der Bundesregierung und die Anträge der Fraktionen, die Stellungnahmen der Sachverständigen dazu sowie eine Aufzeichnung der Anhörung sind auf der Seite des Wirtschaftsausschusses des Bundestags hier abrufbar.

Kategorie/n: Startseitenbericht, Wettbewerb
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