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Zugang zu App Stores: Prof. Podszun beim DMA-Workshop

Die App Stores auf Smartphones sind die zentralen Zugangspunkte in die mobilen Ökosysteme: Wer mit seinen Leistungen auf einem Smartphone gefunden werden will, muss mit den beiden großen Betreibern Alphabet (Google Android-Handys) und Apple (iPhones) ins Geschäft kommen. Aber zu welchen Bedingungen? Prof. Dr. Rupprecht Podszun, Direktor des Instituts für Kartellrecht an der Heinrich-Heine-Universität, hat diese Frage am 6. März 2023 bei einem Workshop in Brüssel auf Einladung der Europäischen Kommission diskutiert. 

Anlass für den Workshop ist ein neues EU-Regelwerk, der Digital Markets Act (DMA), mit dem digitale Gatekeeper wie Apple oder Google strengeren Regeln unterworfen werden. Die Verpflichtungen gelten derzeit noch nicht, aber das DMA-Team der Europäischen Kommission erörtert mit Expertinnen und Experten, wie sich die neuen Regeln umsetzen lassen. Die Zugangsbedigungen für App Stores sind Thema in Art. 6 Abs. 12 DMA. Professor Podszun war der wissenschaftliche Experte auf dem Podium. Er referierte dazu, wie Zugangsbedingungen "fair, reasonable and non-discriminatory" (FRAND) aussehen können.

Mit ihm diskutierten Mike Sax von der App-Entwickler-Organisation The App Association, Petra Wikström vom skandinavischen Medienunternehmen Schibstedt, Jared Sine von der Match Group (die u.a. die Tinder App betreibt) und Oliver Bethell, der Chef-Kartellrechtler für Europa von Google. Das Panel wurde von Thomas Kramler (EU-Kommission) moderiert. Das Team von Prof. Podszun begleitet den DMA von Beginn an. In Kürze erscheint ein ausführlicher Kommentar zum Digital Markets (Gesetz über digitale Märke), den Professor Podszun herausgibt. 

Weitere Informationen zum Workshop der EU-Kommission: https://competition-policy.ec.europa.eu/dma/dma-workshops/app-stores-workshop_en

Kategorie/n: Startseitenbericht Fakultät aktuell, Startseitenbericht, Digitalrecht, Wettbewerb
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