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Jasmin Wennersbusch und Lennart Fleckenstein mit dem Promotionspreis 2017 ausgezeichnet

Ausgezeichnet: Jasmin Wennersbusch (2.v.l.) und Lennart Fleckenstein (3.v.l.) haben den Promotionspreis 2017 der Juristischen Fakultät erhalten. Der Vertreter der Stifterin, Herr Thomas Dohme (links), gratuliert. (Foto: HHU / Oberländer)

Am 15. Mai erhielten Dr. Jasmin Wennersbusch sowie Dr. Lennart Fleckenstein zu gleichen Teilen den insgesamt mit 5.000 Euro dotierten Promotionspreis der Juristischen Fakultät 2017 gestiftet von den Schweitzer Fachinformationen. Ausgezeichnet wurden ihre jeweils mit summa cum laude bewerteten Arbeiten aus dem Internationalen Privatrecht und dem Strafrecht.

Prof. Dr. Nicola Preuß, Dekanin der Juristischen Fakultät, bedankte sich bei ihrer Begrüßung für die großzügige und kontinuierliche Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses der Juristischen Fakultät. Anschließend überreichte Thomas Dohme, Geschäftsführer der Goethe und Schweitzer GmbH / Schweitzer Fachinformationen, die Auszeichnung für die herausragenden wissenschaftlichen Leistungen im Heinrich-Heine-Saal der Universität.

Dr. Jasmin Wennersbusch hat sich in ihrer von Prof. Dr. Dirk Looschelders betreuten Arbeit mit der „Rechtswahl im Spannungsfeld von Parteiautonomie und kollisionsrechtlichem Schutz des Schwächeren“ beschäftigt. Die Parteiautonomie ist in Zeiten fortschreitender Globalisierung und Europäisierung des Internationalen Privatrechts von stetig zunehmender Bedeutung und gilt vor allem als Ausdruck der Freiheit des Einzelnen, rechtliche Beziehungen selbstbestimmt nach den eigenen Vorstellungen regeln zu dürfen. Eine Rechtswahl tangiert gleichzeitig jedoch auch schützenswerte Interessen der schwächeren Partei oder Dritter, sodass der europäische Gesetzgeber die Rechtswahlmöglichkeiten im internationalen Scheidungs-, Unterhalts- und Erbrecht bewusst nicht schrankenlos ausgestaltet hat.

In der Dissertation werden die in der Rom III-Verordnung, dem Haager Unterhaltsprotokoll sowie der Europäischen Erbrechtsverordnung vorgesehenen Grenzen der Rechtswahlfreiheit herausgearbeitet und untersucht, inwiefern sie im Spannungsfeld mit der Freiheit der beziehungsweise des Wählenden gerechtfertigt sind. Nach Ausführungen zum Begriff der Parteiautonomie, ihrer Entwicklung und Legitimation sowie der Notwendigkeit des Schwächerenschutzes befasst sich die Arbeit schwerpunktmäßig mit der Bedeutung und Ausgestaltung der Rechtswahlfreiheit in den jeweiligen Verordnungen. Es wird herausgearbeitet, ob und inwiefern ein sinnvoller Schutz des Schwächeren erreicht wird, bevor in einem abschließenden Kapitel eine rechtsgebietsübergreifende Betrachtung und Bewertung vorgenommen wird. In diesem Zusammenhang wird insbesondere versucht, Parallelen aufzuzeigen, die eine Verwendung einheitlicher Grundsätze nahelegen und anhand derer für die erkannten Schwachstellen im Bereich des Schwächerenschutzes eine sinnvolle Lösung herausgearbeitet werden kann.

Dr. Jasmin Wennersbusch (27) wurde in Mülheim an der Ruhr und studierte von 2009 bis 2014 Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf mit dem Schwerpunkt „Deutsches und Internationales Privat- und Verfahrensrecht“. 2014 legte sie die Erste Prüfung vor dem Justizprüfungsamt bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf ab, der sie bis 2017 das Promotionsstudium anschloss. Nach Einreichung ihrer Dissertation studierte sie von 2016 bis 2017 mit einem Stipendium des Deutschen Akademischen Austauschdienstes an der University of Cambridge in Großbritannien und erlangte dort einen Master of Law (LL.M.) im Völkerrecht. Seit September 2017 forscht sie am Minerva Center for Human Rights der Tel Aviv University in Israel. Sie widmet sich derzeit vor allem Fragestellungen an der Schnittstelle von Internationalem Privat- und Völkerrecht und engagiert sich für eine israelische Menschenrechtsorganisation im Bereich des Flüchtlingsrechts.

Dr. Lennart Fleckenstein wurde für seine Arbeit über „Die strafrechtliche Abschöpfung von Taterträgen bei Drittbegünstigten“ ausgezeichnet, die Prof. Dr. Karsten Altenhain betreut hat. Die staatliche Abschöpfung von Erträgen aus Straftaten hat Hochkonjunktur. „Straftaten dürfen sich nicht lohnen“ – aber für wen gilt das? Inwieweit ein Zugriff auch auf Drittbegünstigte der Tat, etwa Angehörige oder Unternehmen, erfolgen darf, war bislang kaum durchdrungen. In der Promotionsschrift wird hierfür in kritischer Auseinandersetzung mit den herrschenden Auffassungen zur Theorie des Abschöpfungsrechts ein schlüssiges Grundkonzept entwickelt, welches auch eine Rechtfertigung der Abschöpfung nach dem sogenannten Bruttoprinzip liefert. An diesen Maßgaben wird zunächst das bisherige Recht gemessen, für das – trotz oder gerade aufgrund einer kaum nachvollziehbaren Fallgruppenbildung des BGH – völlig unklar war, inwieweit es die Abschöpfung bei Drittbegünstigten ermöglichte. Anschließend werden die entsprechenden Änderungen der 2017 umgesetzten, grundlegenden Reform des Abschöpfungsrechts gewürdigt. Diese hat zwar spürbare Verbesserungen gebracht, es werden aber auch teils schwerwiegende, konzeptionelle Defizite identifiziert.

Lennart Fleckenstein (27), wurde Dorsten geboren, studierte ab 2010 Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Strafrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Die Erste Juristische Prüfung legte er 2015 ab. Anschließend setzte er seine bereits als studentische Hilfskraft begonnene Beschäftigung am Lehrstuhl für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Medienrecht von Prof. Dr. Karsten Altenhain in Düsseldorf als wissenschaftlicher Mitarbeiter fort. 2017 wurde er ebendort promoviert. Seit April 2017 absolviert er den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf mit Stationen u.a. bei der Deutschen Botschaft in Washington, D.C. (USA) und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Von: Carolin Grape

Kategorie/n: Fakultät und Institute, Startseitenbericht, Promotionspreis, Looschelders

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