Am 04.12.2025 fand eine Online Interim Conference des European Dialogue on Civil Procedural Law statt – zwischen den Präsenzkonferenzen 2024 und 2026. Im Mittelpunkt stand traditionsgemäß die Brüssel Ia-VO als Herzstück des europäischen Zivilprozessrechts. Ziel der Veranstaltung ist es, den Dialog unter den Mitglieds- und mit den Drittstaaten über die Anwendung des Unionssekundärrechts im Bereich des IZPR zu stärken und die Integration und Effizienz der europäischen Rechtsinstrumente zu verbessern. Die Veranstaltung vereinte knapp hundert Online-Teilnehmer aus fünfundzwanzig Staaten.
Ausrichter der Veranstaltung sind neben Prof. Dr. Katharina Lugani (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und Johannes Kepler Universität Linz) Prof. Dr. Thomas Gaber (Johannes Kepler Universität Linz), Prof. Dr. Matthias Neumayr (Johannes Kepler Universität Linz) und Dr. habil. Balázs Arató, PhD (Károli Gáspár Universität Budapest).
Die Eröffnung der Veranstaltung erfolgte durch eine herzliche Begrüßung von Matthias Neumayr. Den Anfang machte Prof. Dr. Robert Magnus (Universität Bayreuth) nach Vorstellung durch Assoc.-Prof. Dr. Eva Dobrovolna (Masaryk Universität). In seinem Vortrag stellte er die Reformbestrebungen des letzten Reports der EU-Kommission zur Brüssel Ia-VO dar. Es sei an der Zeit „to cut off some old ties“ (zu deutsch: „ein paar alte Zöpfe abzuschneiden“), wie etwa die Tessili-Doktrin, das Mosaikprinzip und die Ausnahmeregelung in Art. 17 Abs. 3 Brüssel Ia-VO, welche die Beförderungsverträge aus dem Anwendungsbereich des Verbrauchergerichtsstands ausnimmt. Zudem plädierte er für eine Erweiterung der Anwendung der Brüssel Ia-VO auf Nicht-EU-Beklagte sowie die Einführung spezifischer internationaler Zuständigkeitsregelungen bei Sammelklagen. Ob es dazu kommen wird? „Let`s see and wait“.
Prof. Dr. Garber kündigte die nächste Vortragende aus Österreich Assoc.-Prof. Dr. Martina Melcher (Universität Graz) an. Sie gab einen aufschlussreichen Einblick in die Problematiken bei grenzüberschreitenden Online-Glücksspielfällen („Online-Gambling cases“). Dabei stand insbesondere im Vordergrund, wie mit einer nationalen Regelung umzugehen ist, welche die Versagung der Vollstreckung ausländischer Entscheidungen gegen Glücksspielunternehmen mit inländischer Lizenz vorsehen. Den Anlass des Vortrags bildete die maltesische Bill 55, die u.a. die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren der Kommission gegen Malta vor dem EuGH zur Folge hatte. In einer ausführlichen Darstellung legte die Vortragende die Gründe für die Annahme eines Verstoßes einer solchen nationalen Regelung gegen die Brüssel Ia-VO (insb. Art. 39, 45, 46) dar und wies dabei auf das Risiko eines Nachahmungseffekts und die dadurch entstehende Gefährdung des Vollstreckungssystems der Brüssel Ia-VO hin. Insbesondere könne eine solche Regelung auch nicht mit der öffentlichen Ordnung Maltas („ordre public“) begründet werden, da deren Grenzen vom europäischen Gerichtshof bestimmt und eng auszulegen sind.
Anschließend ging es weiter mit den Länderberichten. Den Anfang machte hier - nach Vorstellung durch Prof. Dr. Lugani - Prof. Dr. Étienne Farnoux der Universität Straßburg, der derzeit an der Saint Joseph Universität in Beirut (Libanon) tätig ist. Er präsentierte vier spannende Fälle des französischen Cour de cassation, die im Anschluss an die Entscheidung Lastre (EuGH, 27.2.2025, C-537/23) die Gültigkeit von asymmetrischen Gerichtsstandklauseln betrafen. Der Vortrag stellte in anschaulicher Weise die Auswirkungen der Lastre-Entscheidung des EuGH auf die Rechtsprechung des Cour de cassation dar sowie die Präferenz des französischen obersten Gerichts für eine Auslegung zugunsten der Gültigkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen. Farnoux kritisierte die Auslegung des EuGH durch die Cour de cassation.
Es folgte - wiederum nach herzlicher Vorstellung durch Frau Prof. Dr. Lugani – der Länderbericht aus Italien von Dr. Caterina Benini (Universitá Cattolica del Sacro Cuore, Milan). Sie stellte eine Vielzahl abwechslungsreicher Entscheidungen der Corte di cassazione vor, von Fragen der internationalen Zuständigkeit aufgrund von Art. 7 Nr. 2 Brüssel Ia-VO in Klimaschutzklagen bis hin zu solchen Verfahren italienischer Staatsangehöriger gegen ein deutsches Unternehmen auf Schadensersatz, die ihnen durch die Einnahme des Mittels Contergan durch ihre Mütter während der Schwangerschaft entstanden sind. Entscheidend sind nach dem italienischen Kassationsgerichtshof der Ort des Schadenseintritts, welcher bei mehreren in unterschiedlichen Mitgliedstaaten von verschiedenen Personen vorgenommenen Handlungen der Ort der Handlung ist, die den erheblichsten Beitrag zur Schadensverursachung geleistet hat. In den Fällen der Haftung wegen Falschinformation im Zusammenhang mit Investments ist dies der Ort, an dem den Investoren die falsche Information über die Investition mitgeteilt wurden. Ebenfalls anregend waren die Ausführungen zur ausschließlichen italienischen Zuständigkeit in einem Streit über italienische und deutsche Designrechte, der sich aus den Eintragungen in italienische Register ergab. Zudem bejahte der italienische Kassationsgerichtshof die Anerkennung und Vollstreckung eines dänischen Urteils mit Straf- bzw. Sanktionscharakter, da die Voraussetzungen für die Anerkennung ausländischer „punitive damages“-Entscheidungen erfüllt waren.
Den Abschluss des inhaltlichen Programms bildete der Länderbericht für Schweden und Norwegen von Prof. Dr. Anna Nylund (University of Bergen, Norwegen). Sie erläuterte eingangs Besonderheiten der skandinavischen Rechtsordnungen im Hinblick auf die Anwendung der Brüssel Ia-VO respektive des Lugano-Übereinkommens, auch im Hinblick auf die Verbreitung der Schiedsgerichtsbarkeit. Prof. Dr. Nylund berichtete von verschiedenen, insbesondere höchstrichterlichen Fällen. Zum Abschluss wurde die Zukunft der Brüssel Ia-VO behandelt, insbesondere die Möglichkeit einer Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Beklagte aus Drittstaaten und die mögliche stärkere Berücksichtigung von Entscheidungen aus Drittstaaten, was eine klare Verschiebung der bisherigen nordischen Praxis darstellen würde.
Nach vier substanz- und aufschlussreichen Stunden wurde die Veranstaltung durch Dr. habil. Balázs Arató geschlossen.
Auch wir wollen hier noch einmal allen Referierenden, den Moderator:innen und den Ausrichtern und Organisatoren ganz herzlich danken und freuen uns auf den nächsten European Dialogue on Civil Procedural Law im Jahr 2026.