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Aktuelles

Schutz intergeschlechtlicher Kinder: Prof. Lugani als Sachverständige im Bundestag

Am Mittwoch, dem 13.1.2021 war Prof. Dr. Katharina Lugani als Sachverständige in einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages. Diskutiert wurde über den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (BT-Drucks. 19/24686 - https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/246/1924686.pdf ).

Ziel des Entwurfs ist es, Beeinträchtigungen des Rechts intergeschlechtlicher Kinder auf geschlechtliche Selbstbestimmung durch medizinische Behandlungen, die ihr Erscheinungsbild an das männliche oder weibliche Geschlecht angleichen, zu verhindern. Denn irreversible geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen bei Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung „stellen einen Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Wahrung der geschlechtlichen und sexuellen Identität und das Recht auf eine offene Zukunft und oft auch in das Recht auf Fortpflanzungsfreiheit“ (Ethikrat, 2012).

Ein neuer § 1631e BGB-E soll operative Eingriffe am nicht einwilligungsfähigen intergeschlechtlichen Kind unter das Erfordernis einer familiengerichtlichen Genehmigung stellen (§ 1631e II BGB-E). Eingriffe, die allein der Geschlechtsangleichung dienen, sollen ausdrücklich ganz verboten sein (§ 1631e I BGB-E). Beim familiengerichtlichen Verfahren (§ 167b FamFG-E) soll die Stellungnahme einer interdisziplinären Kommission (§ 1631e III ff. BGB-E) eine wichtige Rolle spielen.

Acht Sachverständige diskutierten kontrovers und angeregt und stellten sich zahlreichen Fragen der Abgeordneten. Die kritische Stellungnahme von Prof. Lugani ist unter https://www.bundestag.de/resource/blob/816706/f96dfaa5c76f09b216be4e76ac99ab56/stellungnahme-lugani-data.pdf abrufbar. Dem Gesetzgeber wurden zahlreiche Verbesserungsvorschläge mit auf den Weg gegeben. Die Statements und Antworten zeigten aber zum Teil grundlegend unterschiedliche Positionen von ärztlicher und juristischer Seite.

Kategorie/n: Fakultät und Institute, Editorial, Lugani
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