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Masterfeier des deutsch-französischen Aufbaustudienkurses

Am 2. Februar 2019 fand erneut die Diplomverleihung des deutsch-französischen Aufbaustudienkurses der juristischen Fakultäten der Heinrich-Heine-Universität und der Université de Cergy-Pontoise statt. In diesem Jahr erhielten 13 Absolventinnen und Absolventen den Doppelabschluss im deutschen und französischen Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht.

Die akademische Feier im Heinrich-Heine-Saal auf dem Campus eröffnete der Düsseldorfer Programmbeauftragte Herr Professor Feuerborn. Er begrüßte die 13 Absolventinnen und Absolventen mit ihren Familien und Freunden, die Kolleginnen und Kollegen der Partneruniversität in Cergy, die Leiterin des International Office an der HHU Frau Dr. Gellert, die Studierenden des nächsten Jahrganges, die in Düsseldorf und Cergy im Rahmen des Studienkurses tätigen Dozierenden sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Professur.

Er betonte die Qualität des integrierten deutsch-französischen Programms, die hohe Qualifikation der Absolventinnen und Absolventen durch den Doppelabschluss sowie deren besondere interkulturelle Kompetenz. Auch hob er die persönliche Freundschaft hervor, die sich zwischen ihm und dem Programmbeauftragten in Cergy Herrn Professor Prélot über die Jahre des Bestehens des Studienprogramms entwickelt hat.

In seinem anschließenden Grußwort bestätigte Herr Professor Prélot die Worte des Kollegen und sprach von der Wichtigkeit dieser besonderen Verbundenheit, von der auch das Programm selbst stets profitiert.

Im Anschluss sprach auch die deutsch-französische Rechtsanwältin Frau Gutkes ein Grußwort. Sie organisiert den Aufbaustudienkurs auf französischer Seite und liest dort die Veranstaltungen im deutschen Wirtschaftsrecht und der Rechtsvergleichung. Sie betonte, dass das integrierte deutsch-französische Programm nicht nur im universitären Bereich ein hohes Ansehen genießt, sondern dass es insbesondere bei deutsch-französischen und internationalen Pariser Rechtsanwaltskanzleien gut bekannt und geschätzt ist.

Ebenso wie ihre Kollegen ist sie sich sicher, dass den Absolventinnen und Absolventen alle Chancen offen stehen und ihnen eine vielversprechende berufliche Zukunft bevorsteht.

Nach den Grußworten ergriffen die beiden Absolventen Herr Ollig und Herr Bartling das Wort und dankten in einer lebhaften Rede in beiden Sprachen den für Verwaltung und Lehre Verantwortlichen in Frankreich und Deutschland für die Betreuung und Unterstützung. Sie schwärmten von der Freundschaft und Verflechtung mit dem jeweiligen Partnerland, seinen Menschen, seiner Sprache und seinen Besonderheiten.

Nachdem den Absolventinnen und Absolventen in alphabetischer Reihenfolge durch Herrn Professor Feuerborn und Herrn Professor Prélot das deutsche Schwerpunktbereichszeugnis, der französische Master 2 mention droit de l’entreprise sowie das Hochschulzertifikat der Heinrich-Heine-Universität „Integriertes Aufbaustudium im deutschen und französischen Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht“ verliehen wurden, klang der Abend bei einem Empfang mit gekühlten Getränken und Häppchen locker aus.

Kategorie/n: Startseitenbericht, Feuerborn, Deutsch-französischer Studienkurs

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