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Noch bis zum 15. Juni 2019: Bewerbung für einen Studienplatz im deutsch-französischen Studienkurs

Deutsches und französisches Recht

Die Universitäten Düsseldorf und Cergy-Pontoise bei Paris bieten einen integrierten deutsch-französischen Studienkurs an. Ziel des dreijährigen Studiums ist ein Doppelabschluss im deutschen und französischen Recht, der aus der französischen „licence“ und der deutschen Zwischenprüfung besteht. Damit ermöglicht der Abschluss ein juristisches Master- bzw. Hauptstudium in beiden Ländern. Die Studierenden lernen im ersten Jahr an ihren Heimatfakultäten und dann als Studiengruppe im zweiten Studienjahr in Düsseldorf, im dritten Jahr gemeinsam in Cergy-Pontoise. Sprachkurse, Studienreisen und Praktika in beiden Ländern runden das Programm ab.

Hier können Sie den undefinedFlyer zum Studienkurs mit weiteren Informationen herunterladen:

Für das Wintersemester 2019/20 können sich Abiturientinnen und Abiturienten mit guten Sprachkenntnissen in Französisch bis zum 15. Juni 2019 bei dem Programmbeauftragten des Studienkurses an der Universität Düsseldorf, Herrn Prof. Dr. Andreas Feuerborn, um einen der Studienplätze bewerben. Zusätzlich erforderlich ist eine allgemeine Bewerbung für das Fach Rechtswissenschaften beim Studierendensekretariat der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Gefördert wird der integrierte Studienkurs durch die Deutsch-Französische Hochschule in Saarbrücken. Weitere Informationen gibt es im Internet (undefinedwww.dfs-duesseldorf.de) oder telefonisch unter 0211/81-10621.

Kategorie/n: Feuerborn, Deutsch-französischer Studienkurs, Startseitenbericht

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