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Armen Carstensen - Autonomes Fahren - Die außervertragliche Haftung beim Einsatz intelligenter Mobilität am Beispiel der Automobilindustrie: Die Abkehr von der Halterhaftung – Erwägungen zugunsten eines Paradigmenwechsels

Worum geht es in Ihrer Doktorarbeit?

Autonome Mobilität verändert den Straßenverkehr grundlegend und stellt das Haftungsrecht vor neue Herausforderungen. Wo menschliche Fahrzeugführung zunehmend durch technische Systeme ersetzt wird, geraten gewohnte Zurechnungsmodelle ins Wanken. Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht die Analyse des geltenden Haftungsregimes des Straßenverkehrsrechts sowie seiner dogmatischen Grundlagen vor dem Hintergrund gesetzgeberischer Entwicklungen. Auf der Basis einer systematischen Auswertung von Normen, Gesetzgebungsmaterialien und dem bestehenden Meinungsstand wird geprüft, ob die Halterhaftung weiterhin tragfähig ist oder ob strukturelle Anpassungen erforderlich erscheinen. Dabei werden auch die Rollen weiterer beteiligter Akteure wie Hersteller, Technische Aufsicht und infrastrukturelle Dritte in den Blick genommen. Die Untersuchung leistet damit einen Beitrag zur rechtlichen Einordnung autonomer Mobilität in einem sich dynamisch wandelnden Haftungsgefüge.

Was sind Ihre zentralen Ergebnisse?

Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die bestehenden haftungsrechtlichen Regelungen des Straßenverkehrsrechts den Besonderheiten autonomer Kraftfahrzeuge nicht mehr vollständig gerecht werden. Insbesondere wird eine verschuldensunabhängige Halterhaftung nach § 7 Abs. 1 StVG für autonome Fahrzeuge als nicht sachgemäß bewertet, sodass ein Paradigmenwechsel hin zu einer primären Haftung des Herstellers vorgeschlagen wird.

Empfohlen wird die Einführung eines neuen Haftungstatbestands. Flankierend werden Anpassungen im Pflichtversicherungsrecht vorgeschlagen, einschließlich einer neuen Versicherungspflicht. Darüber hinaus wird betont, dass neben Herstellern künftig auch Mobilfunknetzbetreiber aufgrund ihrer zentralen Rolle in der Fahrzeugkommunikation haftungsrechtlich relevant sein können.

Insgesamt zielen die vorgeschlagenen Änderungen darauf ab, das Haftungsrecht an die technologischen Entwicklungen anzupassen, Haftungslücken zu vermeiden und eine faire Risikoverteilung im Zeitalter des autonomen Fahrens sicherzustellen.

Wie geht es nun bei Ihnen weiter?

Derzeit bin ich als Head of Risk & Compliance für Kontinentaleuropa bei A&O Shearman tätig und engagiere mich als Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main sowie im dortigen KI-Ausschuss. Ich möchte meine Tätigkeit an der Schnittstelle von Recht, Regulierung und technologischer Entwicklung weiter vertiefen und insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz neuer Technologien mitgestalten. Dabei stehen für mich Fragen der verantwortungsvollen Innovation, der praktischen Umsetzung regulatorischer Anforderungen und der Weiterentwicklung des Rechts im digitalen Zeitalter im Mittelpunkt.

Betreuung und mündliche Prüfung

Betreuende/r Professor/in: Prof. Dr. Ulrich Noack

Tag der mündlichen Prüfung: 18.11.2025