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Thomas Harden - Die strafbare Veröffentlichung amtlicher Dokumente (§ 353d Nummer 3 StGB) — Annäherungen an eine umstrittene „Dunkelnorm“ —

Worum geht es in Ihrer Doktorarbeit?

Das 788 Textseiten umfassende Werk widmet sich aufbauend auf einer Betrachtung der Normhistorie und einer Vergewisserung über die im materiellen Strafrecht relevanten Auslegungsgrundsätze einer eingehenden Bestimmung des geschützten Rechtsguts der Norm. Mittels dieses auslegungsleitenden Maßstabs werden alle Tatbestandsmerkmale, die vielfach in ihrer Auslegung sehr umstritten sind, und alle in Betracht kommenden Rechtfertigungen der Tatbestandsverwirklichung (einschließlich presserechtlicher und verfassungsunmittelbarer Rechtfertigungsgründe) untersucht. Basierend auf einer umfassenden Analyse der Verfassungsmäßigkeit der Norm, einer Sichtung der durchaus heterogenen rechtspolitischen Stellungnahmen und einer rechtsvergleichenden Betrachtung werden rechtspolitische Empfehlungen ausgesprochen.

Was sind Ihre zentralen Ergebnisse?

Durch § 353d Nr. 3 StGB geschütztes Rechtsgut ist die Abwehr von vermuteten Gefährdungen für die justizförmige Wahrheitsfindung. Mittels dieser auslegungsleitenden Rechtsgutsbestimmung lassen sich die Auslegungsprobleme auf Tatbestands- und Rechtswidrigkeitsebene bewältigen. Die Vorschrift ist verfassungsgemäß. Ihr Regelungsgehalt sollte – unter Präzisierung der gesetzlichen Überschrift und der Benennung der Tatobjekte – beibehalten werden. Allerdings empfiehlt es sich, alle bisher in § 353d StGB zusammengefassten Rechtspflegedelikte aus dem Amtsdelikte betreffenden 30. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs herauszulösen und als § 163 StGB oder als § 165a StGB in dessen 9. oder 10. Abschnitt einzufügen.

Wie geht es nun bei Ihnen weiter?

Ich stehe der Juristischen Fakultät, sofern gewünscht, neben meinem Hauptamt als Generalstaatsanwalt in Köln – wie schon von 1995 bis 2002 und wieder seit 2019 – gerne weiterhin als Lehrbeauftragter im Straf- und Strafprozessrecht zur Verfügung. Zudem habe ich Ideen für mehrere wissenschaftliche Aufsätze, die ich im Ruhestand ab Ende 2027 umsetzen möchte.

Betreuung und mündliche Prüfung

Betreuende/r Professor/in: Prof. Dr. Karsten Altenhain

Tag der mündlichen Prüfung: 15.09.2025